DigitalisierungKBV rudert (schon wieder) zurück

Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Juli 2020 einige Beschlüsse zur nicht-elektronischen Kommunikation im Gesundheitswesen gefasst.

Dies geschah unter der Annahme, dass der Anschluss an einen zugelassenen KIM-Dienst und die damit verbundene Nutzung eines E-Health-Konnektors flächendeckend für alle Ärzte und Psychotherapeuten zeitnah möglich ist. Dies war ein – eigentlich vorhersehbarer – Irrtum!

Die Versandmöglichkeit von E-Arztbriefen, welche den konventionellen Versand durch Brief und Fax ersetzen sollen, ist längst noch nicht geschaffen.

Um Anreize zu setzen, den Umstieg von konventioneller auf elektronische Kommunikation zügig zu gestalten, wurden jedoch für die neuen Kostenpauschalen 40110 (Brief) und 40111 (Fax) arztgruppenspezifische Höchstwerte festgelegt, die bereits zum 1. Oktober 2021 und dann zum 1. Oktober 2022 zusätzlich deutlich abgesenkt werden sollen.

Damit übergangsweise auch weiter konventionelle Briefe und Faxe ohne Höchstgrenze versendet werden können, hat der BA nun beschlossen, die Höchstwerte bis zum 30. September 2021 auszusetzen.

Diese Höchstwerte für die Kostenpauschalen greifen somit erst zum 1. Oktober 2021 und die weiter abgesenkten Höchstwerte jeweils zum 1. Oktober 2022 und 2023.

Der für den Zeitraum vom 3. Quartal 2020 bis zum 2. Quartal 2023 gefasste Beschluss zu den E-Arztbriefen bleibt hingegen bestehen und wird nicht an den zeitlichen Verlauf der dreistufigen jährlichen Absenkung der Höchstwerte angepasst.

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