Die anhaltenden Lieferschwierigkeiten beim elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beginnen, Fristen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens zu reißen. So können Hausärztinnen und Hausärzte, die noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, den dafür erforderlichen Praxisausweis jetzt bis 31. Mai statt ursprünglich 31. März bestellen – und zwar ohne dass der eHBA bereits vorliegt.
Es reiche der Nachweis über die Bestellung, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag (29. April) mit Verweis auf das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Das E-Rezept, das eigentlich bundesweit im Juli starten sollte, verschiebt sich ebenfalls. Die Einführung im Sommer wird kurzerhand nur auf die Modellregion Berlin-Brandenburg beschränkt.
E-Arztausweis bereitet “größte Probleme”
Während die Gematik die Gründe für die Verschiebung des E-Rezepts nicht erläutert, liegt die neue Übergangsfrist für den Praxisausweis explizit in den aktuellen Lieferschwierigkeiten beim eHBA begründet. Derzeit gibt es laut KBV Wartezeiten von zwei bis drei Monaten statt gewohnt zwischen 15 und 20 Werktagen.
Praxis-Tipp: Aufgrund der langen Wartezeiten sollten Hausärztinnen und Hausärzte, die noch keinen E-Ausweis haben, diesen lieber früher als später bestellen (s. Kasten unten).
Der eHBA bereite aktuell die „größten Probleme“, sagt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Er sei eine der Voraussetzungen für die digitalen Massenanwendungen, die bald starten, werde aber gar nicht oder nur verzögert an die Praxen ausgeliefert. Sollten die Lieferschwierigkeiten andauern, werde man sich für weitere Fristverlängerungen starkmachen, kündigte er an.
Zur Erinnerung: Mit dem Praxisausweis (SMC-B) registrieren sich Praxen als medizinische Einrichtung in der TI. Praxen, die bereits an die TI angebunden sind, haben eine SMC-B-Karte. Der eHBA als Nachfolger des Arztausweises in der Papierversion ist unter anderem für die elektronische Patientenakte (ePA), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept notwendig. Darüber hinaus benötigen ihn Ärzte und Psychotherapeuten zum Signieren von elektronischen Arztbriefen.
E-Rezept startet in Modellregion statt bundesweit
Das E-Rezept hätte bundesweit zum 1. Juli starten sollen, nach einer sechsmonatigen Testphase hätte es ab 1. Januar 2022 dann verpflichtend sein sollen. Der Jahreswechsel bleibt als Stichtag zunächst bestehen, der Start im Sommer jedoch ändert sich, wie die Gematik am Donnerstag (29. April) mitteilte:
Im dritten Quartal sollen nun nur „in der Fokusregion Berlin-Brandenburg ausgewählte Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Patientinnen und Patienten im neuen Verordnungs- und Einlöseprozess mit dem E-Rezept begleitet“ werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dieser Testphase sollen dann „kontinuierlich in der anschließenden bundesweiten Einführungsphase im 4. Quartal einfließen“.
Gematik-Chef Markus Leyck-Dieken sieht darin jedoch keine Verzögerung. Das Vorgehen entspreche dem, das auch bei der Test- und Einführungsphase der elektronischen Patientenakte gewählt worden sei.
Bei der digitalen Verordnung müssen Ärzte jedes Rezept mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) versehen. Auch dafür brauchen sie den Heilberufsausweis.
Starten auch E-Akte und E-AU später als geplant?
Kriedel deutete bereits Zweifel an, ob die eigentlich zum 1. Juli startende ePA und die zum 1. Oktober geplante eAU die nächsten Fristen seien, die fallen müssten. „Da wird es wahrscheinlich auch nicht so sein, dass alles schon technisch zur Verfügung steht“, sagte er.
„Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass er das zur Kenntnis nimmt und die Sanktionen aufhebt, zumindest aber die Fristen entsprechend verlängert.“ Auch die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes hatten sich bei ihrer jüngsten Versammlung einmal mehr für ein Ende der Sanktionen rund um die Digitalisierung starkgemacht.
Praxis-Tipp: Laut KBV sollten Praxen Stand heute jedoch nicht darauf vertrauen, dass die Fristen weiter verschoben würden.