Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

KV HessenBereitschaftsdienst wird familienfreundlicher

Ärztinnen in Hessen werden ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und zwölf Monate nach der Entbindung sowie neuerdings für weitere 24 Monate vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) befreit, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet. Dafür hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in ihrer Sitzung Ende Oktober die Bereitschaftsdienstordnung entsprechend geändert.

“Damit hat sich die VV in vorbildlicher Art und Weise dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf angenommen”, lobt Monika Buchalik, Mitglied der VV und Vize-Vorsitzende des Hausärzteverbands Hessen. Sie danke den hausärztlichen Delegierten, “durch deren Zustimmung diese familienfreundliche Entscheidung möglich wurde”.

Darüber hinaus können nicht nur Mütter, sondern auch Väter einen Erziehungsurlaub nehmen, sodass ein entsprechender Befreiungstatbestand analog der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen neu eingeführt wurde.

Das heißt, dass auch Ärzte ab dem Tag der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von 36 Monaten von der Teilnahme am ÄBD auf Antrag befreit werden können. Hierzu ist eine schriftliche Antragstellung mit Begründung erforderlich.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.