Ärztinnen in Hessen werden ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und zwölf Monate nach der Entbindung sowie neuerdings für weitere 24 Monate vom Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) befreit, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet. Dafür hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) in ihrer Sitzung Ende Oktober die Bereitschaftsdienstordnung entsprechend geändert.
“Damit hat sich die VV in vorbildlicher Art und Weise dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf angenommen”, lobt Monika Buchalik, Mitglied der VV und Vize-Vorsitzende des Hausärzteverbands Hessen. Sie danke den hausärztlichen Delegierten, “durch deren Zustimmung diese familienfreundliche Entscheidung möglich wurde”.
Darüber hinaus können nicht nur Mütter, sondern auch Väter einen Erziehungsurlaub nehmen, sodass ein entsprechender Befreiungstatbestand analog der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen neu eingeführt wurde.
Das heißt, dass auch Ärzte ab dem Tag der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von 36 Monaten von der Teilnahme am ÄBD auf Antrag befreit werden können. Hierzu ist eine schriftliche Antragstellung mit Begründung erforderlich.