Corona-Impfungen für Kinder“Insbesondere” Praxen sollen impfen

Noch vor EMA-Zulassung und STIKO-Empfehlung kündigen Bund und Länder an, ab Juni auch Kinder und Jugendliche impfen zu wollen. In ihrem aktuellen Beschluss halten sie fest, wen sie dafür vorrangig in der Pflicht sehen: die Praxen der niedergelassenen Ärzte.

"Soll ich mein Kind impfen lassen?" Diese Frage dürften Hausärztinnen und Hausärzte künftig oft hören.

Berlin. Kinder ab 12 Jahren sollen sich in Deutschland vom 7. Juni an generell gegen Corona impfen lassen können. Das beschlossen Bund und Länder auf ihrem Impfgipfel am Donnerstag (27. Mai) in Berlin. Voraussetzung ist, dass die EU-Arzneimittelbehörde EMA den bisher ab 16 Jahren freigegebenen Impfstoff von Biontech/Pfizer auch für diese Altersgruppe zulässt. Die EMA will darüber an diesem Freitag (27. Mai) beraten.

Die ebenfalls noch ausstehende Entscheidung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), die in Deutschland eigentlich die Richtschnur für empfohlene Schutzimpfungen vorgibt, soll dabei nicht mehr abgewartet werden. Im Gegenteil: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bekräftigte am Donnerstagabend nach dem Gipfel das Ziel, „dass bis zum Ende des Sommers jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot gemacht wird“ – inklusive 12- bis 16-Jährigen. Nichtsdestotrotz sagte Merkel zu, Kinder mit Vorerkrankungen würden vorrangig geimpft würden – wenn die STIKO dies in ihrer erwarteten Empfehlung rät.

Dies galt zuletzt als eher wahrscheinlich, da die Studienlage für eine generelle Impfempfehlung als zu dünn angesehen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen die Impfung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. „Die Datenlage zu Risiken und Nutzen einer möglichen Corona-Impfung bei Kindern und Jugendlichen ist derzeit noch so unzureichend, dass man keine Empfehlung abgeben kann“, sagte auch Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), am Freitag (28. Mai).

“Impftermine insbesondere bei Niedergelassenen”

Hausärztinnen und Hausärzten wird in der Beratung der interessierten Schüler und ihrer Eltern – immerhin jede zweite Familie zeigt sich aktuell interessiert (s. Kasten unten) wohl eine tragende Rolle zukommen. Denn: In ihrem Beschluss legen Bund und Länder fest, dass sich Kinder und Jugendliche nach einer Zulassung „ab dem Ende der Priorisierung, also in der Regel ab dem 7.6.2021, in vergleichbarer Weise wie bei anderen Impfwilligen, die keiner Priorisierung unterliegen, um einen Impftermin insbesondere bei den niedergelassenen Ärzten bemühen“ können.

Zwar können laut dem Bund-Länder-Beschluss in den Ländern auch Angebote in Impfzentren gemacht oder spezifische Programme aufgelegt werden. Die Praxen sollen darüber hinaus aber explizit Ansprechpartner sein; auch zeigen Erfahrungswerte, dass Hausärztinnen und Hausärzte gerade bei Unsicherheiten für viele Familien erste Ratgeber sind.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Abend der Deutschen Presse-Agentur, viele Länder planten, gezielt auf Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zuzugehen und ihnen ein Impfangebot zu machen. „In jedem Fall sollen Eltern und Kinder zusammen mit dem impfenden Arzt individuell abwägen und entscheiden, ob sie sich lieber durch eine Impfung schützen oder das Risiko einer Infektion eingehen wollen.“

Hausärzte: Keine Dosen frühzeitig zurückhalten!

Voraussichtlich knapp 6,4 Millionen Impfdosen will der Bund den Ländern für die Impfung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stellen, wie das Bundesgesundheitsministerium im Anschluss den Ländern mitteilte. Der Deutsche Hausärzteverband hatte davor gewarnt, schon jetzt Dosen des noch knappen Impfstoffs zurückzuhalten.

In einem Bericht an die Länder hatte das Bundesgesundheitsministerium die Rechnung aufgemacht, angesichts von 5,3 Millionen Menschen zwischen 12 und 18 und einer angenommenen Impfbereitschaft von 60 Prozent gebe es Bedarf von jeweils 3,18 Millionen Dosen für die Erst- und die Zweitimpfung.

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.