Forum PolitikHZV: Praxisübernahme leicht gemacht

In den Regionen Hamburg, Nordrhein. Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe wird es ab sofort einfacher für Praxisnachfolger, die Versorgung der HZV-Patienten übergangslos fortzuführen. Noch gilt das allerdings nicht für alle Kassen.

Endlich gibt es einen vereinfachten Prozess zur „Geregelten Praxisübernahme“ in den Regionen Hamburg, Nordrhein, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK NordWest und der Knappschaft. Damit soll künftig sichergestellt werden, dass bei einer Praxisübernahme der Praxisnachfolger reibungs- und übergangslos die Versorgung der HZVPatienten im Hausarztprogramm fortführen kann, wenn diese sich zu ihm in Behandlung begeben und ihn damit als neuen Betreuarzt für sich auswählen.

Die Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass die Praxisübernahme bis zum 10. Kalendertag des 1. Monats des Quartals vor der Praxisübernahme durch die Hausärzte an die HÄVG gemeldet wird und der Praxisnachfolger ab Beginn des ersten vergütungsrelevanten Quartals über einen Praxissitz und eine KV-Zulassung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung verfügt.

Bei einer Praxisübernahme, die z.B. zum 01.07.2017 erfolgt, sind folgende Schritte zu beachten:

    1. Der Praxisvorgänger meldet die Aufgabe des Praxissitzes bis zum 10.04.2017 mittels „Meldeformular Praxisaufgabe“ (siehe www.hausaerzteverband. de) an die HÄVG.
    1. Der Praxisnachfolger sendet der HÄVG bis spätestens zum 10.04.2017 die ausgefüllte „Teilnahmeerklärung Hausarzt“ sowie das „Meldeformular Praxisübernahme Bestätigung Nachfolger“.
    1. Die HZV-Teilnahme des Praxisnachfolgers wird bestätigt (ggf. unter Vorbehalt, sollten [noch] nicht alle Teilnahmevoraussetzungen vorliegen, siehe Nacherfüllungsfristen).
    1. Die Krankenkasse informiert die HZV-Patienten des Praxisvorgangers uber die Praxisubernahme. Sie informiert außerdem daruber, dass die Teilnahme am Hausarztprogramm mit dem Praxisnachfolger als Betreuarzt fortgefuhrt werden kann, wenn die Patienten nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe dieser Fortfuhrung widersprechen und sie sich bei dem Praxisnachfolger in Behandlung begeben ¨ ein neuer HZVBeleg ist nicht erforderlich!
    1. Die HÄVG informiert den Praxisnachfolger über alle notwendigen Schritte und das weitere Vorgehen
    1. Der Praxisnachfolger verfügt ab dem ersten Tag der Praxisübernahme über einen Praxissitz und eine KV-Zulassung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Für folgende Teilnahmevoraussetzungen gelten Nacherfüllungsfristen ab dem Zeitpunkt der Praxisübernahme, sofern die HZV-Teilnahme des Praxisnachfolgers unter Vorbehalt bestätigt wurde:

  • DMP-Zulassung: 3 Monate
  • Qualifikation zur Erbringung der Leistung Psychosomatik*: 15 Monate
  • Erbringung von mindestens zwei der Leistungen Langzeitblutdruckmessung, Langzeit-EKG und Sonografie*: 7 Monate

Der geschilderte Prozess gilt nur für die zuvor genannten Regionen und Krankenkassen. Die Patienten der anderen Krankenkassen müssen sich grundsätzlich neu in das Hausarztprogramm einschreiben. * Gilt nicht für den HZV-Vertrag mit der AOK Rheinland/Hamburg in Hamburg

Fragen?

Sollten Sie Fragen zur geregelten Praxisübernahme oder den HZV-Verträgen haben, erreichen Sie den Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 5756 1111 oder per Mail unter kundenservice@haevg-rz.de und das HZVTeam des Deutschen Hausärzteverbandes unter 02203 / 5756 1210 oder per Mail unter info@hzvteam.de.

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