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Forum PolitikHZV: Ersatzkassen starten in Hessen

Nach einem erfolgreichen Abschluss des Schiedsverfahrens startet nun auch in Hessen der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit den Ersatzkassen. Versorgungs- und vergütungswirksam wird er bereits zum 01. Juli 2016.

Ein weiterer HZV-Vollversorgungsvertrag geht in Hessen an den Start. Damit wird nun auch den Versicherten der Ersatzkassen die Möglichkeit geboten, sich in die HZV einzuschreiben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Schiedsverfahrens zwischen dem Hausärzteverband Hessen und der BARMER GEK, KKH-Kaufmännischen Krankenkasse, DAK Gesundheit, HEK-Hanseatischen Krankenkasse und hkk wird zum 01.07.2016 der HZV-Vertrag in Hessen versorgungs- und vergütungswirksam. "Das ist ein großer Erfolg für unsere Patienten. Jetzt können die Versicherten aller Ersatzkassen in Hessen von einer strukturierten hausärztlichen Versorgung profitieren" sagt Armin Beck, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen.

Wie bei den bereits laufenden HZV-Verträgen in Hessen, ist die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung für Hausärzte und Versicherte selbstverständlich freiwillig. Besonders chronisch erkrankte und ältere Patienten profitieren vom Hausarztprogramm und werden durch eine im Vergleich zur Regelversorgung intensiveren Betreuung versorgt. Der Vertrag sieht in Anlehnung an den Morbi-RSA 80 Diagnosegruppen vor, die in Abhängigkeit einer im Morbi-RSA aufgeführten Erkrankung und eines Arzt-Patienten-Kontaktes mittels Zuschlag honoriert werden. Durch den Vertrag werden die Ausbildung und der Einsatz der VERAH® gefördert, die als qualifizierte Versorgungsassistentin die Hausbesuche für den Arzt selbständig durchführen kann und auch bei Prävention, Rehabilitation sowie Koordinations- bzw. Managementaufgaben unterstützt. Berufstätige Patienten profitieren zudem von dem Angebot einer Terminsprechstunde in den Praxisrandzeiten oder an Samstagen.

Die qualitativ hochwertige und strukturierte Versorgung auf Basis integrierter Behandlungspfade wird durch die Verpflichtung zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildungen gewährleistet. Ferner ist auch die Einführung eines Qualitätsmanagements in der Praxis wichtige Voraussetzung.

Weniger Bürokratie

Für die teilnehmenden Ärzte wird vieles einfacher: Die überschaubare Anzahl an Dokumentationsziffern minimiert den bürokratischen Aufwand in der Praxis, sodass mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patienten bleibt. Ein ausgewogenes Verhältnis aus Pauschalen, Einzelleistungen und Zuschlägen garantiert eine faire, leistungsgerechte und transparente Honorierung mit festen Euro-Preisen. Der Hausarzt steht im Zentrum der Versorgung und wird zum Koordinator der medizinischen Betreuung von Patienten.

So funktioniert die Abrechnung

P1-HzV Strukturpauschale: 20 Euro einmal im Versichertenteilnahmejahr nach bestätigter Einschreibung des Patienten

P2-kontaktabhängige Pauschale: 40 Euro für den Arzt-Patienten-Kontakt einmal pro Quartal, maximal vier Mal im Versichertenteilnahmejahr

P3 Zuschlag für chronisch kranke Patienten: 20 Euro einmal pro Quartal, maximal vier Mal im Versichertenteilnahmejahr. Die Voraussetzung ist mindestens eine gesicherte und endstellige Diagnose aus den im Morbi-RSA aufgeführten 80 Diagnosegruppen.

Weitere Informationen sowie den Vertrag finden Sie auf der Homepage des Hausärzteverbandes unter www.hausaerzteverband.de

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