Die Homeoffice-Pauschale ist mit 1.260 Euro im Jahr mehr als doppelt so hoch wie früher.
Zudem werden die Kosten fürs Homeoffice nicht mehr vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro, bislang 1.200 Euro) – auch Werbungskosten genannt – “geschluckt”, sondern sie können in der Steuererklärung neben weiteren Werbungs- oder Fahrtkosten geltend gemacht werden. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin.
Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen 2023 sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage von der Steuer abgesetzt werden – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Früher waren es lediglich fünf Euro am Tag und maximal 120 Tage im Jahr, also nur bis zu 600 Euro jährlich.