Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Neue STIKO-EmpfehlungHochbetagte werden zuerst geimpft

Die STIKO hat ihre offizielle Empfehlung zur Impfung gegen das Coronavirus veröffentlicht. Sie sieht konkret sechs Stufen vor - mit Alten- und Pflegeheimbewohnern und Personen "Ü80" an der Spitze, gefolgt von Hausärztinnen und Hausärzten, bis hin zur breiten Bevölkerung.

Hochbetagter Patient: Sie sollen - vor allem in Altenheimen - als erstes geimpft werden, geht es nach der STIKO.

Berlin. Die in Kürze startende Impfung gegen das Coronavirus soll zunächst Personen über 80 Jahren und Bewohnern sowie Personal in Alten- und Pflegeheimen angeboten werden, außerdem medizinischem Personal mit “sehr hohem Ansteckungsrisiko”. Das geht aus der offiziellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI) hervor, die diese am Donnerstag (17.12.) veröffentlicht hat. Sie entspricht dem bereits im Vorfeld bekanntgewordenen Entwurf, der der Redaktion von “Der Hausarzt” vorgelegen hatte. 

Hausärztinnen und Hausärzte sollen, ebenso wie 75- bis 79-Jährige sowie Personen mit einer Demenz, Down-Syndrom oder anderen geistigen Behinderungen, in der zweiten Stufe geimpft werden (s. unten).

Als Rechtsgrundlage für die Priorisierung bei der Corona-Impfung will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag (18.12.) eine Impfverordnung unterzeichnen; diese wird auf der nun vorliegenden STIKO-Empfehlung basieren und die Grundlage für die voraussichtlich am 27. Dezember beginnenden Impfungen sein. Auch hierfür hatte bereits ein Entwurf kursiert, der jedoch erst mit Vorliegen der STIKO-Empfehlung finalisiert werden sollte.

Modellrechnungen zeigen Bedeutung von “Ü80”

Da anfangs nur eine begrenzte Menge an Impfstoffdosen zur Verfügung steht, sollten diese nach der Empfehlung der STIKO dafür genutzt werden, “um die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren”, heißt es in der Mitteilung vom Donnerstag.

Modellrechnungen zeigten dabei, dass durch die Impfung dann die meisten schweren Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden, wenn die Impfung zuerst Menschen ab 80 Jahren angeboten wird, erklärt Prof. Thomas Mertens, Vorsitzender der STIKO. “Durch eine zielgerichtete Impfung dieser beiden Personengruppen – Menschen über 80 Jahre und Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen – können auch die meisten Krankenhauseinweisungen verhindert und Krankenhäuser spürbar entlastet werden.”

Gerade in Alten- und Pflegeheimen wurden viele Ausbrüche und Todesfälle beobachtet, weshalb auch der Deutsche Hausärzteverband jüngst für einen besonderen Schutz der Hochrisiko-Gruppen plädiert hatte.

Empfehlung wird fortlaufend überarbeitet

Konkret sieht die STIKO sechs Stufen der Impfung vor:

“Innerhalb der Stufe 1 sind die ≥80-Jährigen und die BewohnerInnen von Altenpflegeheimen besonders gefährdet und sollten, trotz schwerer Erreichbarkeit, zu Beginn der Impfaktionen geimpft werden”, heißt es im Wortlaut (s. Kasten oben).

Mittelfristig sei es das Ziel, allen Menschen Zugang zu einer COVID-19-Impfung anbieten zu können. “Um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 deutlich abzuschwächen, muss ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickeln”, sagte Prof. Lothar Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI).

Unter der Berücksichtigung der Impfquoten, der Erhebungen zur Impfakzeptanz sowie der Studien zur Impfeffektivität und -sicherheit werde die STIKO die Empfehlung zur COVID-19-Impfung regelmäßig evaluieren.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.