Vertragsärzte dürfen im ersten Quartal 2017 – längstens bis 31. März – übergangsweise auch eine nicht zertifizierte Software für die Verordnung von Heilmitteln in ihrer Praxis nutzen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband verständigt. Seit dem 1. Januar 2017 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln nur noch zertifizierte Software einsetzen dürfen. Da absehbar war, dass die Zertifizierung bis Ende 2016 nicht vollständig abgeschlossen sein würde, ist diese Übergangsregelung vereinbart worden. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, diese Verordnungen nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie und der Vordruckvereinbarungen korrekt und vollständig auszufüllen.
Eigentlich müssen Ärzte bei der Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung bestätigen, dass sie in ihrer Praxis eine zertifizierte Software zur Heilmittelverordnung verwendet haben. Bei Verwendung nicht zertifizierter Software gilt dies nicht für das erste Quartal 2017. Eine Bestätigung ist in diesem Ausnahmefall nicht nötig, so die KBV. Ob Ihre Software zertifiziert ist, sehen Sie hier: http://hausarzt.link/Ip9s9