Köln. An der Spitze des Hausärzteverbandes Nordrhein hat es einen Personalwechsel gegeben: Dr. Oliver Funken ist zum neuen Vorsitzenden, der bisherige Landeschef Dr. Dirk Mecking ist nach seinem Rücktritt als Vorsitzender zu dessen Stellvertreter gewählt worden. Das haben die Delegierten des Landeshausärzteverbandes bei ihrer Tagung am Freitag (17. Mai) mit großer Mehrheit beschlossen.
Die übrigen Mitglieder des insgesamt achtköpfigen Vorstandes wurden nicht neu gewählt, die offiziellen Vorstandswahlen stehen erst kommendes Jahr – gemeinsam mit dem 60-jährigen Jubiläum in Nordrhein – an.
Rollenspiel und Umfrage beziehen Hausärzte ein
Das erste Mal in dieser neuen Aufgabenteilung hat sich das bewährte Team während des an die Wahl anknüpfenden Hausärztetages in Nordrhein präsentiert. Ein Schwerpunkt: die Digitalisierung, vor dem Hintergrund des aktuell vorgelegten E-Health-Gesetzes II brandaktuell.
Der Tenor in Nordrhein: „Die Digitalisierung ist da, und wir wollen sie als Hausärzteverband mitbegleiten“, betonte der neue Vorsitzende Funken. „Hausärzte müssen ihre Ideen und Erfahrungen bei der Entwicklung von Digitallösungen einbringen. Unser Expertenwissen ist gefragt, damit Programmierer qualitativ hochwertige Apps entwickeln können.“
Aber: „Vernünftige Strukturen“ und Kompatibilität nannten befragte anwesende Hausärzte als Knackpunkte, damit die Digitalisierung in ihrem Praxisalltag auch einen Nutzen bringe. „Anwendungen müssen störungsfrei laufen, unabhängig vom mobilen oder stationären Einsatz,“ erklärte auch Funken. „Sie müssen die hausärztliche Versorgung sinnvoll ergänzen, damit die Patienten sie grundsätzlich akzeptieren.“ Das in einem Rollenspiel skizzierte Szenario, dass der Arzt nur noch die App eines Patienten auslesen muss und so alle Infos über sein Gegenüber erhält, erachten die anwesenden Ärzte jedoch als eher unrealistisch, wie eine stichprobenartige Umfrage ergab.
E-Health II: “Referenten- ist noch kein Kabinettsentwurf”
Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztekammer Nordrhein und Bundestagsabgeordneter, betonte in dem Szenario der “App-Versorgung” die Notwendigkeit, dass Gesundheits-Apps, die – wie im Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes II vorgesehen – von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden sollen, auch definierten Qualitätsstandards entsprechen. „Der Nutzen muss belegt sein.“ Dabei betonte Henke, dass „ein Referentenentwurf noch kein Kabinettsentwurf ist“. Zuletzt hatte etwa im parlamentarischen Verfahren des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) der Deutsche Hausärzteverband noch auf der Zielgraden entscheidende Änderungen erzielen können. Aber: „Nichtsdestotrotz zeigt der Entwurf die Marschrichtung von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn deutlich“, so Henke.
Dass der jüngste Vorstoß von Spahn ab März 2020 für Ärzte, die ihre Praxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben, einen Honorarabzug von 2,5 Prozent vorsieht, wurde in Nordrhein nicht diskutiert. Denn: Bei der Frage, wer seine Praxis bereits an die TI angeschlossen habe, meldete sich keiner der Anwesenden. Dr. Axel Wehmeier, Vorstand der HÄVG, betonte hingegen, dass eine Infrastruktur – und als solche sei die TI ausdrücklich gedacht – nur Sinn mache, wenn sie flächendeckend zum Einsatz komme.