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Der Deutsche Hausärzteverband informiertPraxen in Bayern können Umsatzrückgänge jetzt melden

Entschädigungszahlungen für Umsatzeinbußen durch die Covid-19-Pandemie können Praxisinhaber jetzt unbürokratisch über die Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) beantragen. Darauf weist der Bayerische Hausärzteverband hin. Im Bereich “Meine KVB” unter www.kvb.de finden Hausärzte eine entsprechende “Online-Kausalitätserklärung”. Nach dem einfachen Setzen zweier Häkchen werde dann automatisch geprüft, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zusteht.

Wichtig: Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen endet Anfang September.

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