Nach zähem Ringen hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nun die Zustimmung des Bundestages gefunden. Endlich, so möchte man sagen, können wir einen Haken daran machen – zumindest teilweise. Zwar bleibt der massive Eingriff der Politik in die ärztliche Praxis bestehen und auch von einer Aufhebung der Budgets oder dem Wegfall von Regressen kann keine Rede sein.
Trotzdem konnten wir einige für Hausärztinnen und Hausärzte positive Aspekte durchsetzen. Dazu gehören beispielsweise die zusätzliche extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung neuer Patienten sowie die Anpassung der Vergütung für die Vermittlung von Facharztterminen. Dem hierfür anfallenden Aufwand wird jetzt zumindest annähernd Rechnung getragen. Denn es Bedarf mehr als nur eines einfachen Telefonanrufs. Die ursprüngliche Vergütung v
Ausdrücklich zu begrüßen ist außerdem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung durch die Verpflichtung der Kassen, ihren HZV-Versicherten spezielle Bonustarife anzubieten. So können die Patienten nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich von der Versorgung durch uns Hausärztinnen und Hausärzte profitieren. Und die Fortgeltungsregelung für gekündigte HZV-Verträge sorgt dafür, dass die Patienten dauerhaft geschützt werden.