Krankenkassen und KV Schleswig-Holstein haben sich jüngst auf neue Zielvereinbarungen geeinigt. Im Bereich der Arzneiverordnungen sind besonders die Biosimilar-Quoten betroffen. Dabei erinnert die KV, dass Biosimilars in den Apotheken nicht automatisch ausgetauscht werden dürfen. “Wir empfehlen daher, das gewünschte Produkt direkt mit dem Handelsnamen zu verordnen.”
Im Bereich der Heilmittel sind sechs Bereiche betroffen, besonders sparsam soll mit Krankengymnastik und Ergotherapie umgegangen werden.
Für den Vorsitzenden des Hausärzteverbands Schleswig-Holstein, Dr. Thomas Maurer, bedeuten die neuen Zielvereinbarungen keinesfalls die Lösung des Regress-Problems. Vielmehr befürchte er eine neue “Bürokratie- und Prüforgie”. “Ob durch die neuen Ziele mehr oder weniger Regresse ausgesprochen werden, weiß man zunächst nicht.” Es sei grundsätzlich falsch, dass Hausärzten für die Therapie ihrer Patienten Regresse drohten.
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Mehr zu den Heilmittel-Zielen: https://hausarzt.link/Ld4m5