SachsenNeue Weiterbildung soll 2021 kommen

Anstellung oder Niederlassung, das ist hier die Frage - oder doch nicht? Auf dem Hausärztetag Sachsen haben Gesundheitspolitiker, Kassenvertreter und Hausärzte die Zukunft der Patientenversorgung diskutiert. Für angehende Ärzte sind dabei wichtige Ankündigungen gefallen.

"Meet the Experts" während des Sächsischen Hausärztetags: Der Hausärzteverband hat Gesundheitspolitiker, Kassenvertreter und Hausärzte zur Diskussion aufs Podium gebeten - die Gäste konnten fragen.

Radebeul. Sachsen wird die vergangenes Jahr vom Deutschen Ärztetag verabschiedete Musterweiterbildungsordnung (MWBO) wohl 1:1 umsetzen. Darüber herrsche im Vorstand Konsens, ließ Vize-Kammerchef Prof. Uwe Köhler am Rande des Sächsischen Hausärztetags (9. November) durchblicken. Jedoch müsse letztlich die Kammerversammlung entscheiden, erinnerte er. Ziel sei eine Abstimmung während der Frühjahrstagung 2020, sodass die neue Weiterbildungsordnung 2021 in die Praxen kommen könne.

Offen bleibt zunächst die Zukunft der Weiterbildungsbefugnisse in den Händen hausärztlich tätiger Internisten im Land. Köhler sagte, er sehe die “in der ambulanten hausärztlichen Versorgung” vorgesehenen 24 Monate beim Hausarzt angesiedelt. Wenn jemand eine stärker „internistische“ Weiterbildung wolle, dann gebe dies die MWBO durchaus her – immerhin könnten die 18 Monate in den „Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung“ ja bei einem hausärztlich tätigen Internisten geleistet werden, erinnerte Köhler.

Bei der Fehlzeitenregelung jedoch wird es in Sachsen wohl keine Änderungen geben. Zur Erinnerung: Inwiefern Krankheitszeiten, Mutterschutz und Elternzeit auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden, ist bundesweit unterschiedlich geregelt. Dr. Thomas Mundt, Leiter des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin in Leipzig, sprach sich in der gesundheitspolitischen Podiumsdiskussion für eine flexible Regelung aus, bei der auch ein- oder zweiwöchige Krankheiten möglich seien, ohne den Arzt in Weiterbildung und seinen Weiterbilder „in Bredouille“ zu bringen. Köhler hingegen plädierte – gemeinsam mit KV-Chef Dr. Klaus Heckemann – für „Einzelfallprüfungen“.

In der Frage nach dem “Wo?” der stationären Weiterbildungsabschnitte herrschte in Radebeul weitgehend Einigkeit. Mundt betonte, dass auch kleine und kommunale Kliniken in der Weiterbildungslandschaft nötig seien. “Maximalversorger allein können das nicht leisten.” Gerade für Hausärzte hätten kleine Häuser einen besonderen Reiz. “Hier lernt man die Versorgungsrealität kennen”, berichtete Hausarzt Dr. Klaus Lorenzen aus eigener Erfahrung. Steffen Heidenreich, Vorsitzender des Hausärzteverbands Sachsen, erinnerte darüber hinaus an den “Klebe-Effekt”, den Häuser in der Peripherie hätten. Durch positive Erlebnisse und die Möglichkeit des aktiven Einbringens werde unterstützt, eine Konzentration auf große Städte wie Dresden oder Leipzig zu vermeiden.

Grau-Nuancen statt Schwarz-Weiß-Denken

Doch was, wenn die Weiterbildung beendet ist? Die Frage nach Niederlassung oder Anstellung erhitzte in der gesundheitspolitischen Runde, zu der der Hausärzteverband geladen hatte, die Gemüter. Ihm seien Niedergelassene lieber als Angestellte, weil sie mehr „dazu tendieren, sich selbst auszubeuten“, gab ein politischer Vertreter aus dem Publikum unverhohlen zu. Mundt hielt dagegen: An der Tatsache, dass es künftig mehr angestellte Ärzte geben wird, sei nicht zu rütteln. Er warnte in diesem Zusammenhang aber vor Pauschalisierungen. Natürlich gebe es junge Frauen, die gern nur 25 Stunden arbeiteten und daher eine Anstellung anstrebten. Genauso habe aber gerade eine Kollegin eine Praxis mitten im Erzgebirge übernommen – mit vollem Versorgungsauftrag in der Landarztpraxis. „Es gibt viele Lösungen und innovative Ideen und wir müssen weg von einem Schwarz-Weiß-Denken“, plädierte Mundt. Gleiches gelte für Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Es gebe durchaus Konzern-geführte MVZ, die eine schlechtere Patientenversorgung leistete, aber ebenso gebe es „tolle MVZ, die sich auch für die Region einsetzen“.

Einig waren sich Gesundheitspolitiker, Kassenvertreter und Hausärzte, dass die Einzelpraxis gleichwohl kein Auslaufmodell ist.

Ingrid Dänschel, Vorstandsmitglied des Deutschen Hausärzteverbands und wissenschaftliche Leiterin des Hausärztetags Sachsen, plädierte in der Diskussion für die Notwendigkeit, auch neue Formen der Versorgung möglich zu machen. “Das erwarte ich von unseren Landesregierungen.” Als Beispiel nannte sie Hausarztzentren, die deutlich mehr Anstellungen möglich machten.

Axel Wehmeier, Vorstand der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG), beobachtet diese Flexibilisierungstendenzen, mit denen diesen „Grau-Nuancen“ einhergingen, nicht nur in der Gesundheitsversorgung, sondern in allen Teilen der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund, formulierte er einen Wunsch für die kommenden fünf Jahre, müssten sich die “Vergütungsschrauben dramatisch vereinfachen”.

VERAH© können beim Schritt in digitale Angebote helfen

Einigkeit herrschte darüber hinaus in der Notwendigkeit, dass die Digitalisierung diese Trends unterstützen kann und muss – vom E-Logbuch in der Weiterbildung über telemedizinische Unterstützung der 450 sächsischen Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH©) bis hin zur geplanten E-Patientenakte. Jedoch gelte in Sachsen rund ein Drittel der Bevölkerung als nicht-Internet-affin, gab ein Vertreter der Knappschaft Bahn-See zu bedenken. Gerade als Kasse, die ein tendenziell älteres Klientel versichere, mache man sich bewusst Gedanken, dass niemand von der Entwicklung abgehängt werde. Ein Schlüssel dazu seien die VERAH©, die bedeutend zum „Hinführen“ gerade Älterer an die Digitalisierung beitragen könnten. „Ein Hausarzt kann das in seiner Sprechstunde nicht leisten.“ In diesem Zusammenhang wurde ein Modellprojekt angekündigt, „ohne bereits zu viel verraten zu können“.

Staatssekretärin Regina Kraushaar plädierte dafür, auch in der Digitalisierung regionale Unterschiede zu beachten. Sie erinnerte an ein Modellpojekt im Vogtland, wo die Versorgung im ländlichen Raum durch Telemedizin unterstützt wird. Leider, monierte Kraushaar, beobachte sie jedoch zunehmend das “Bestreben, zentral regulieren zu wollen”.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.