Sachsen wird die vergangenes Jahr vom Deutschen Ärztetag verabschiedete Musterweiterbildungsordnung (MWBO) wohl 1:1 umsetzen. Darüber herrsche im Vorstand Konsens, ließ Vize-Kammerchef Prof. Uwe Köhler am Rande des Sächsischen Hausärztetags im November durchblicken. Ziel sei eine Abstimmung in der Kammerversammlung im Frühjahr 2020, sodass die neue Weiterbildungsordnung 2021 in die Praxen kommen könne.
In der Podiumsdiskussion, zu der der Sächsische Hausärzteverband geladen hatte, herrschte Einigkeit, dass auch kleine und kommunale Kliniken in der Weiterbildungslandschaft wichtige Akteure seien. “Hier lernt man die Versorgungsrealität kennen”, berichtete Hausarzt Dr. Klaus Lorenzen aus eigener Erfahrung. Steffen Heidenreich, Vorsitzender des Hausärzteverbands Sachsen, erinnerte darüber hinaus an den “Klebe-Effekt”, den kleinere Häuser für die Peripherie hätten.
Für mehr Diskussion sorgte die Frage, die sich nach der Weiterbildung anschließt: “Niederlassung oder Anstellung?” Dr. Thomas Mundt, Leiter des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin in Leipzig, warnte vor Pauschalisierungen bezüglich der Arbeitszeiten. “Es gibt viele Lösungen und innovative Ideen und wir müssen weg von einem Schwarz-Weiß-Denken.” Ingrid Dänschel, Vorstandsmitglied des Deutschen Hausärzteverbands und wissenschaftliche Leiterin des Hausärztetags Sachsen, plädierte für die Notwendigkeit, auch neue Formen der Versorgung durchzudenken. Als Beispiel nannte sie Hausarztzentren, die deutlich mehr Anstellungen möglich machten. Einig waren sich Gesundheitspolitiker, Kassenvertreter und Hausärzte trotz unterschiedlicher Präferenzen in einem Punkt: Die Einzelpraxis sei kein Auslaufmodell.
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