Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat in Abstimmung mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz die sogenannte HZV-Abrechnungsprüfung eingeführt: Im Rahmen der Online-Testabrechnung der KV RLP wird von einem vollautomatischen Regelwerk bei HZV-Patienten geprüft, ob die dokumentierten Leistungen im richtigen System abgerechnet werden (KV oder HZV).
In einem sogenannten “Bericht des Regelwerks” werden dann Hinweise zur formalen und fachlichen Richtigkeit gegeben, anhand derer die Abrechnung korrigiert werden kann, bevor die Echt-Abrechnung an die KV RLP übermittelt wird.
Um die HZV-Abrechnungsprüfung der KV RLP zu ermöglichen, muss die Pseudoziffer 80070 bei HZV-Patienten auf dem KV-Abrechnungsschein dokumentiert werden.
Hintergrund ist, dass EBM-Leistungen, die im jeweiligen Ziffernkranz eines HZV-Vertrages (meist Anhang 1 zur Anlage 3 der HZV-Verträge) aufgeführt sind, für HZV-Patienten nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden dürfen, da dies zu sogenannten Doppel- oder Fehlabrechnungen führt:
Bei “Fehlabrechnungen” handelt es sich um Leistungen, die fälschlicherweise über die KV abgerechnet wurden, obwohl diese Bestandteil des Ziffernkranzes des HZV-Vertrages sind.
Bei “Doppelabrechnungen” handelt es sich um Leistungen, die für einen Patienten innerhalb eines Quartales gleichzeitig im Rahmen der HZV sowie über die KV abgerechnet wurden.
Sowohl Doppel- als auch Fehlabrechnungen können zu einem Schaden der Kranken-kasse führen, der gegenüber dem abrechnenden Hausarzt geltend gemacht werden kann.
Mit dem neuen Service der KV RLP wird für HZV-Hausärzte ein späteres Nacharbeiten sowie das Prüfen und Zahlen von Korrekturanforderungen enorm reduziert. Nadine Imgenberg
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