Frankfurt. Was kann unternommen werden, um der jungen Generation zu zeigen, wie schön der Beruf der Hausärztin oder des Hausarztes ist? Das war eines der Themen auf dem Hausärztetag des hessischen Hausärzteverbandes am Samstag (30.4.).
Weniger jammern und klagen, waren sich die hessischen Delegierten einig. Außerdem: Es wird schon einiges getan, meinte Hausärztin Monika Buchalik, Mitglied im Vorstand des hessischen Hausärzteverbandes und Vizepräsidentin der Landesärztekammer Hessen.
Wochenende für angehende Ärzte
So plane zum Beispiel die Koordinierungsstelle in Wetzlar im Juli ein Wochenende für angehende Ärzte. Stetig würden Ärzte in Weiterbildung angesprochen, um diese mit der Allgemeinmedizin vertraut zu machen.
Unter den Älteren seien diese Veranstaltungen vielleicht zu wenig bekannt, meinte Buchalik. „Unter den Jungen spricht sich das herum, der Zuspruch ist sehr groß“, sagte Buchalik.
Auch der Quereinstieg Allgemeinmedizin sei immer wieder gut, um Nachwuchs zu gewinnen. Besonders Anästhesisten, Orthopäden und auch HNO-Ärzte seien oft Kandidaten, die den zweijährigen Weg einschlagen würden.
Weiterbildungsbefugnis neu beantragen
In diesem Zusammenhang wies Buchalik auf Neuerungen in der hessischen Landesärztekammer hin: Aufgrund der Änderungen müssten Weiterbildungsbefugte ihre Befugnis neu beantragen. Die Frist dafür laufe zum 1. Juli 2023 ab. Der Antrag könne auch online gestellt werden.
Buchalik riet, ruhig immer die Maximalzeit von 36 Monaten zu beantragen, diese seien auch nicht „schädlich“. Zwar würden nur 24 Monate gefördert, in bestimmten Fällen könnten aber auch die 36 Monate interessant sein, wies Buchalik hin.
Dies könne etwa der Fall sein, wenn ein Seniorarzt plane, seine Praxis abzugeben. Der Arzt in Weiterbildung würde diese auch gerne übernehmen. Dazu sei aber noch das dritte Jahr nötig.
Wie Mindestzahlen erreichen?
Das zehn Reanimationen in der Weiterbildung durchgeführt werden müssen, nannte eine Allgemeinärztin aus dem Publikum, die gerade ein e-Logbuch habe ausfüllen müssen, „sportlich“. Die geforderte Zahl an Reanimationen beziehe sich auf die Gesamtzeit der Weiterbildung, meinte Buchalik. Ein Großteil der Erfordernisse könne in der Klinik abgearbeitet werden.
Allerdings müssten die abgeleisteten Erfordernisse bestätigt werden. Diese Bestätigung könne auch „großzügig“ erfolgen. Außerdem, fügte ein Arzt hinzu, könne die Reanimation an einer Puppe geübt werden. Da müsse man nicht jedes Mal dabei sein und man könne am Ende des Tages überprüfen.