SuperwahljahrBaden-Württemberg: Noch 1x wählen gehen

Das Superwahljahr in Baden-Württemberg geht in die letzte Runde: Am 01. Dezember werden die 40 Delegierten des Hausärzteverbands Baden-Württemberg neu gewählt. Sie bilden zusammen das “Parlament” des Verbandes: die Delegiertenversammlung.

Zusammen mit dem Vorstand gestalten die Delegierten die berufspolitische Arbeit des Verbands in den nächsten Jahren, machen sich für die hausärztliche Versorgung stark und platzieren berufspolitische Forderungen in der Politik. Als erste Amtshandlung wählt die Delegiertenversammlung im März 2022 den neuen Vorstand des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

So wird gewählt

Ende Oktober erhalten alle wahlberechtigten Mitglieder ihre Wahlunterlagen. Ihre Stimme geben Sie per Briefwahl ab. Den ausgefüllten Stimmzettel senden Sie zusammen mit dem Wahlschein an den Hausärzteverband Baden-Württemberg zurück. Die Unterlagen müssen dort bis zum 30. November eingegangen sein. Am 01. Dezember werden die Stimmen ausgezählt.

Wie setzt sich die Delegiertenversammlung zusammen?

Gewählt werden die Delegierten in den vier Bezirken Nordbaden (10 Delegierte), Südbaden (9 Delegierte), Nordwürttemberg (13 Delegierte) und Südwürttemberg (8 Delegierte). Die Zahl der Delegierten eines Bezirks ergibt sich aus dem Verhältnis der Mitglieder des Bezirks zu den Mitgliedern aller vier Bezirke.

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