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Telematikinfrastruktur Daten-Autobahn: Vollgas oder Crash?

Die Digitalisierung kann Hausärztinnen und Hausärzte im Praxisalltag unterstützen – wenn sie hilft, Bürokratie zu vermeiden. Zuletzt haben jedoch Zeitaufwand und Kosten der Telematik-Anbindung nicht selten das Gegenteil bewirkt. Der Deutsche Hausärzteverband hat daher Anforderungen an die Politik formuliert. Plus: Start der neuen Serie "Digitalisierung in der Praxis".

Die Telematikinfrastruktur (TI) sorgt seit Beginn immer wieder für Ärger in der Ärzteschaft. Nicht zuletzt mit Zwangsmaßnahmen und Strafzahlungen hat die Politik dafür gesorgt, dass heute (fast) alle Praxen an die TI angeschlossen sind. Hintergedanke war, Deutschland eine vergleichsweise sichere technische Infrastruktur zu verordnen, an die ein großer Teil der Akteure im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen ist: Die Daten-Autobahn – in manchen Regionen eher eine Landstraße. Auch Kliniken, Apotheken, Kassen und sonstige nicht-ärztliche Leistungserbringer – etwa Sanitätshäuser, Physiotherapeuten oder Optiker – werden über kurz oder lang ihren Weg in die TI finden und mit der elektronischen Patientenakte werden auch die Versicherten zunehmend auf die Dienste zugreifen.

Für Hausärztinnen und Hausärzte sind in der TI einige wesentliche Komponenten erforderlich, die im Folgenden aufgeführt werden:

Baustein 1: Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) werden Ärzte innerhalb der TI identifiziert und können mithilfe weiterer Komponenten eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen (s. unten). Den eHBA geben die Landesärztekammern aus. Während die Konnektoren und mit ihnen die digitalen Praxisausweise (SMC-B) in der vertragsärztlichen Versorgung weitestgehend flächendeckend verfügbar sind, haben bisher weniger als 15.000 Ärzte einen eHBA bei ihrer Kammer beantragt.

Baustein 2: Elektronische Signatur (QES)

Wohl wenige andere Berufe müssen bei ihrer täglichen Arbeit so viele Unterschriften leisten wie Ärzte: Arztbriefe, Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Bescheinigungen… All dies wird derzeit händisch unterschrieben, um rechtlich abzusichern, dass der Arzt Urheber des jeweiligen Dokuments ist. Das digitale Äquivalent der Unterschrift, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), kann im europäischen Rechtsrahmen auf unterschiedliche mehr oder minder komfortable Art und Weise erstellt werden.

Der Gesetzgeber fordert bei vielen Prozessen (E-Arztbrief und E-AU) die QES des eHBA ein, weil damit auch der Status als Arzt digital bestätigt wird. Um in den Arztpraxen möglichst wenig zusätzliche Hard- oder Software (sowie damit verbundene Investitionskosten) vorhalten zu müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Erstellung einer QES mit dem eHBA über die Komponenten der TI erfolgen soll.

Blick in die Praxis: Zuletzt war mit den Komponenten der TI und den eHBA technisch nur die Einzelsignatur möglich. Sprich: Für jede Signatur muss die Karte gesteckt, eine PIN eingegeben und ein technischer Abstimmungsprozess (Abgleich der Zertifikate) mit der TI abgewartet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schätzt den zeitlichen Aufwand für jede einzelne Signatur auf ca. 15 bis 30 Sekunden!

Erst mit einem Software-Update der Konnektoren (sogenannter “E-Health-Konnektor”), das bis Ende des Jahres verfügbar sein soll, soll eine sogenannte Stapelsignatur ermöglicht werden. Mit der PIN-Eingabe können dann bis zu 250 vorliegende Dokumente digital signiert werden. Obgleich dieses Vorgehen in bestimmten Konstellationen, in denen die Dokumente auch mit etwas Zeitverzug versandt werden können (z. B. Anträge, E-AU, Gutachten), durchaus Zeit sparen kann, reicht es in anderen, in denen das digital signierte Dokument sofort vorliegen muss (z. B. E-Rezept), nicht aus.

Aus diesem Grund überlegt die Gematik, eine sogenannte Komfort-Signatur zu erarbeiten, die das Prinzip der Stapelsignatur quasi umkehrt. Mit einer PIN-Eingabe können bis zu 250 Signaturvorgänge freigeschaltet werden, die dann nach einer aufwandsärmeren Freigabe (z. B. per Mausklick) ohne Zeitaufwand auf einem Dokument aufgebracht werden können. Nur mit der Funktionalität dieser Komfort-Signatur kann der ärztliche Alltag mit einer hohen Frequenz an Unterschriften in der digitalen Welt praktikabel abgebildet werden.

Baustein 3: Kommunikation im Medizinwesen

Der Austausch digitaler Nachrichten (vergleichbar zu E-Mails) soll innerhalb der TI über den Dienst “Kommunikation im Medizinwesen” (KIM), ehemals KOM-LE, erfolgen. Dieser sieht innerhalb des TI-Netzes weitere hohe Sicherheitsstandards vor (z. B. Ende- zu-Ende-Verschlüsselung).

Denkt man die TI als Datenautobahn, so stünde KIM in diesem Bild wohl für die Räder. Damit KIM in den Arztpraxen verfügbar ist, benötigen diese, neben dem Anschluss an die TI, das Update auf den E-Health-Konnektor. Ebenso muss die Arztpraxis unter den unterschiedlichen (z. T. kommerziellen) Anbietern einen KIM-Provider auswählen und im jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) integrieren. Unterschiedliche KIM-Anbieter können dabei Nachrichten anderer Anbieter empfangen und an diese versenden (analog zu Googlemail, Yahoo Mail oder web.de).

Aktuell gibt es noch keinen durch die Gematik zertifizierten KIM-Provider. In den nächsten Monaten jedoch werden erste Angebote auf dem Markt erwartet.

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