Berlin/Koblenz. Ein höheres Impfhonorar und die weitere Belieferung mit dem nötigen Impfzubehör für die Corona-Impfungen: Dafür setzen sich der Deutsche Hausärzteverband in seiner Stellungnahme zur Corona-Impfverordnung und der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz in seiner Vorstandspost vom Donnerstag (10.11.) ein. Landesvorsitzende Dr. Barbara Römer unterstützt damit die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Diese hat angesichts der geplanten neuen Impfverordnung eine höhere Vergütung für die niedergelassenen impfenden Ärzte verlangt.
Hoher Koordinations- und Beratungsaufwand
In der KBV-Stellungnahme zur überarbeiteten Fassung der Coronavirus-Impfverordnung weist die KBV am Donnerstag (10.11.) darauf hin, dass der extrem hohe Koordinations- und Beratungsaufwand nicht mit dem Impfhonorar abgedeckt sei.
Außerdem verlangt sie einen Samstagszuschlag und fordert, dass das Impfzubehör weiterhin mit den Impfstoffen kostenlos an die Praxen geliefert wird. „Bitte bereiten Sie sich dennoch darauf vor, dass Sie ab Januar Impfstoffzubehör über den Großhandel beziehen müssen“, bittet Hausärztin Römer die Praxen sich für den Fall vorzubereiten, dass die Corona-Impfverordnung des Bundes beim Zubehör nicht mehr geändert wird.
Nicht nur die Vertragsärzte, sondern auch die Praxisteams leisteten seit März 2020 „mit ihrem herausragenden Engagement und ihrem unermüdlichen Einsatz einen überobligatorischen Beitrag für die Gesellschaft zur Bewältigung der Pandemie“, so die KBV. Unter anderem würden kurzfristige Absagen von Impfterminen durch Patienten in den Praxen für Mehraufwand und Frust sorgen.
Zuschlag von 12 Euro
Die KBV schlägt eine zusätzliche Vergütung zu den bisher gezahlten 20 Euro je Impfung vor. Mit dem Extra-Honorar soll der Kooperationsaufwand abgegolten werden. Außerdem sollte nach Ansicht der ärztlichen Selbstverwaltungsorganisation die Impfberatung separat honoriert werden.
Für Praxen, die auch am Samstag impfen, schlägt die KBV einen Zuschlag von zwölf Euro vor. Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Entwurf für eine überarbeitete Impfverordnung sieht bislang keine Anpassung der Vergütung vor.
Verordnung sollte bis Sommer gelten
Die Coronavirus-Impfverordnung in ihrer derzeitigen Fassung tritt zum Jahresende außer Kraft. Sie soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf bis 31. März 2022 verlängert werden. Die KBV begrüßt die Verlängerung, da das Außerkrafttreten der Verordnung zum Jahresende die Impfkampagne in den Arztpraxen mitten im Winter weitgehend zum Stillstand bringen würde.
Als Zeitpunkt des Außerkrafttretens sollte allerdings nicht der 31. März, sondern der 30. Juni 2022 gewählt werden. red/pag