Der überwiegende Teil der Corona-Fälle wurde und wird durch Hausärztinnen und Hausärzte versorgt: Im zweiten Quartal 2020, also auf dem Höhepunkt der ersten Welle der Pandemie, haben sie den größten Teil der mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 88240 versehenen Fälle abgerechnet.
Diese kennzeichnet als sogenannte Pseudo-Ziffer alle Verdachts- sowie positiv bestätigten Fälle (siehe Kasten). In den betrachteten Regionen wurde die GOP 88240 im Quartal 2/2020 fast 1,5 Millionen mal abgerechnet – und dabei nur rund 265.000-mal im fachärztlichen Versorgungsbereich (Grafik 1).