Der aktuellen Forderung, die tragende Rolle der Hausarztpraxen angemessen zu berücksichtigen, haben die Delegierten des Deutschen Hausärzteverbandes mit einer Reihe von Beschlüssen am Freitag (16. April) Nachdruck verliehen.
So wurden Bund und Länder aufgefordert, „dafür Sorge zu tragen, sämtliche Prozesse rund um die Covid-19-Schutzimpfung in den Hausarztpraxen wie umfangreiche Aufklärung auf Papier, Dokumentation, Abrechnungssuffixe für einzelne Impfstoffe etc. zu entbürokratisieren, zu vereinfachen und, sofern möglich, zu digitalisieren“. Der entsprechende Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Hausärzteverbandes wurde mit großer Mehrheit angenommen. Ziel müsse es sein, die Impfungen „zeitnah in die reguläre Impfroutine der hausärztlichen Praxen zu überführen (bspw. gesamte Dokumentation zur Impfung im PVS)“.
Höchste Priorität: Gesicherte Liefermengen
Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt hatte in seinem Bericht zur Lage zum Auftakt der digitalen Delegiertenversammlung betont, wie wichtig die Impfstofflieferungen sind, damit Hausärztinnen und Hausärzte ihre Rolle als „Game Changer“ wirklich ausfüllen können. Aus gegebenem Anlass müsse betont werden, dass dabei „jeder zugelassene Impfstofftyp“ benötigt werde.
Der Belieferung hat sich in der anschließenden Debatte auch ein regionenübergreifend vorgebrachter Antrag angenommen, der ebenfalls fast einstimmig entschieden wurde. Dieser fordert „eine zuverlässige, kontinuierliche, ausreichende und planbare Belieferung der Hausarztpraxen mit allen zugelassenen Corona-Impfstoffen“. Die bestellten Mengen müssten den Praxen auch geliefert werden. „Die bisherige Strategie, dass der Impfstoff bis zur Kapazitätsgrenze an die Impfzentren geliefert wird und lediglich der darüber hinausgehende Rest an die Arztpraxen geht, muss umgehend korrigiert werden.“
Debatte um europäischen Immunitätsnachweis
Für eine hitzige Diskussion sorgte ein Antrag des Bayerischen Hausärzteverbandes, der sich für eine Ausgestaltung des geplanten digitalen europäischen Immunitätsnachweises unabhängig von der ambulanten Versorgung einsetzt. Die Einführung und Umsetzung des Immunitätsnachweises dürfe „in keiner Weise mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand für die Hausarztpraxen“ verbunden sein.
In der Debatte stellten die Hausärztinnen und Hausärzte dabei klar, dass sich der Antrag nicht gegen die Förderung des digitalen Impfpasses, sondern lediglich um den zusätzlich geplanten Nachweis auf EU-Ebene richtet. Mit der entsprechenden Ergänzung wurde der Antrag schließlich mit 90 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen.
„Dass wir Hausarztpraxen noch zur Passstelle werden und einen dritten oder vierten Arbeitsschritt neu hinzubekommen – möglicherweise mit neuen Software-Anforderungen –, das können wir nicht leisten“, erklärte Antragsteller Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, sein Ansinnen in der Debatte. Er erinnerte an die dann bereits geimpften Patientinnen und Patienten – teils aus Impfzentren -, die dann womöglich nur für den Eintrag in die Praxen kämen. Dafür müsse der Staat zuständig sein, pflichteten ihm im Austausch zahlreiche Kollegen bei.