Mit erweiterten Fördermöglichkeiten seit dem 1. Januar 2016 führt die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) die schon seit Längerem bestehenden Förderungen der ambulanten ärztlichen Tätigkeit im erweiterten Maß fort. Durch den Beschluss des Landesausschusses wurden die Bereiche in Sachsen-Anhalt festgestellt, in denen zukünftig Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung drohen könnte.
In diesen Bereichen können Praxisübernahmen oder Neuansiedlungen von Hausärzten mit einer Pauschale von bis zu 60.000 Euro gefördert werden. Erfolgt die Praxisgründung oder -fortführung in einem Gebiet der kreisfreien Städte oder in einem Gebiet, das am 31.12.1991 zum Territorium einer damaligen Kreisstadt gehörte, ist die Förderung mit einer Pauschale bis zu 30.000 Euro möglich. Für ausgewählte Bereiche gilt dies auch für Niederlassungen im Fachgebiet der Augenheilkunde. Für eine zusätzliche Förderung der Weiterbildung, auch in der Augenheilkunde und weitere ausgewählte Fördermaßnahmen stehen pro Jahr Mittel bis zur Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung, die jeweils zur Hälfte von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt sowie von den Krankenkassen getragen werden.