Ab 1. April gibt es eine Reihe neuer Leistungen und Honorarverbesserungen in dem Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der GWQ ServicePlus AG. Diesem sind bisher 34 Betriebskrankenkassen und zwei Innungskrankenkassen beigetreten. Die Vorteile stehen somit rund 2,5 Millionen Versicherten potenziell zur Verfügung.
Die Änderungen des HZV-Vertrages gelten für die Bestandsregionen Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Die jetzt vorgenommenen Anpassungen verbessern insbesondere die Rahmenbedingungen bei präventiven Leistungen sowie in der Palliativversorgung. Zudem wird die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) gefördert.
"Die medizinische Betreuung am Lebensende ist eine zentrale Aufgabe der Hausärztinnen und Hausärzte", sagt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes. Dabei spiele neben der Behandlung auch die Begleitung der Patienten eine wichtige Rolle. "Betroffene und ihre Angehörigen dürfen mit ihren Fragen und Ängsten nicht alleine gelassen werden. Der mit der GWQ weiterentwickelte Vertrag verbessert hier die Rahmenbedingungen für die behandelnden Hausärzte, indem Palliativleistungen gezielt gefördert werden."
GWQ-HZV-Vertrag: Die Verhandlungsergebnisse auf einen Blick
Planungssicherheit durch eine langfristig gültige Honoraranlage
Erhöhung der Pauschalen:
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P1 von 65,00 Euro auf 66,00 Euro
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P2 von 40,00 Euro auf 42,00 Euro
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Vertreter- und Zielauftragspauschale von 17,50 Euro auf 20,00 Euro
Wertschätzung der Prävention durch eine deutliche Erhöhung des Präventionszuschlags von 4,00 Euro auf 20,00 Euro
Förderung der palliativen Versorgung:
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Hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten: 100 Euro / Quartal
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Zuschlag auf den Besuch von Palliativpatienten: 20,00 Euro / Leistung
Aufwertung der hausärztlich relevanten Betreuungsleistungen für Chroniker
Entlastung des Hausarztes durch eine Erhöhung des VERAH-Zuschlags in zwei Stufen
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Ab Quartal 2/18 Erhöhung von 5,00 Euro auf 9,00 Euro auf jede P3
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Ab Quartal 1/20 Erhöhung von 9,00 Euro auf 10,00 Euro auf jede P3
Informationen zum GWQ-HZV-Vertrag
Tel. 02203 5756-1210 Beratung zur Einschreibung und HZV-Teilnahme
Tel. 02203 5756-1111 Beratung zur HZV-Abrechnung (LANR bereithalten)
Fax 02203 5756-1211
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