ÄrztetagGOÄ-Novelle – ein Mammutprojekt

Letztes Jahr hat der Deutsche Ärztetag bei der GOÄ-Novelle den Resetknopf gedrückt. Was hat sich seitdem getan?

Hin- und hergerissen waren viele Delegierte in der Diskussion über die GOÄ-Novelle. Schließlich hat der 120. Deutsche Ärztetag am Donnerstag (25.5.) aber doch mit großer Mehrheit dem Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) zur GOÄ zugestimmt. Dadurch kann die BÄK nun die Verhandlungen mit PKV-Verband und Beihilfeträgern fortsetzen.

Viele Delegierte begrüßten in Freiburg die nun deutlich transparentere Entscheidungsgrundlage. Gleichwohl kritisierten immer noch einige, dass man die Bepreisung der Leistungen noch nicht kenne und daher auch nicht den Auftrag zur finalen Verhandlung erteilen könne. Immer wieder wurde der Wunsch über einen weiteren Sonderärztetag zur GOÄ vorgetragen.

Letztlich überwog aber wohl doch bei den meisten das Gefühl, dass man jetzt zustimmen müsse, damit die GOÄ nun endlich Fahrt aufnehmen kann. Auch bei den Änderungsanträgen folgten die Delegierten den Empfehlungen von Chef-Verhandler Dr. Klaus Reinhardt. Dieser hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit bestimmten Änderungen die Verhandlungen blockiert würden und so die Chance auf eine neue GOÄ endgültig vertan werde.

Zum Hintergrund: Seit Jahren ringen Ärzteschaft und Privatversicherer über eine Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die ist mittlerweile 30 Jahre alt. Doch die letzten Jahre waren geprägt von Streit und Blockaden – auch und vor allem innerärztlich.

Letztes Jahr dann der Paukenschlag: Sonderärztetag zur GOÄ Ende Januar in Berlin. Dann Mitte März der Rücktritt des damaligen BÄK-Verhandlungsführers Dr. Theodor Windhorst. Beim 119. Ärztetag in Hamburg sah sich BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery schließlich mit einem Abwahlantrag konfrontiert.

Den hatte er überstanden, und das Projekt “GOÄ neu” wurde neugestartet – mit Dr. Klaus Reinhardt als neuem Verhandlungsführer. Und der “Reset” trägt offenbar Früchte. Relativ geräuschlos haben die Kammergremien seitdem die Novelle ausgearbeitet und bereits erste Erfolge in Verhandlungen mit dem PKV-Verband und der Beihilfe erreicht. Auch aus der Politik erhält die Truppe um Reinhard offenbar viel Zustimmung zu ihren Vorschlägen.

Was ist bereits umgesetzt?

Gemeinsam mit über 130 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften wurde ein neues Leistungsverzeichnis erarbeitet. Von den rund 2300 vorgeschlagenen Änderungen hat der PKV-Verband etwa drei Viertel akzeptiert. Das restliche Viertel soll in trilateralen Gesprächen aus BÄK, PKV-Verband und den betroffenen Verbänden abgesprochen werden. 671 neue Zuschläge (etwa für Erschwernis) wurden eingebracht, der Großteil vom PKV-Verband akzeptiert. Im Paragraphenteil wurden bis April diesen Jahres zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, von denen laut BÄK die “Mehrzahl” von der PKV akzeptiert wurde. So sollen Empfehlungen der Gemeinsamen Kommission (GeKo) künftig nicht rechtsverbindlich sein, aber “rechtsprägenden Charakter” haben (sie seien zu “berücksichtigen” statt zu “beachten”). Die Negativliste zum Ausschluss von Steigerungsgründen wurde gestrichen. Weitere Erschwerniszuschläge werden auf der Positivliste genannt. Wollen Ärzte künftig wegen weiterer Gründe, Steigerungen durchsetzen, sollen sie sich künftig direkt an ihre Landesärztekammer wenden und nicht mehr an die GeKo.

Was ist noch zu tun?

Derzeit hat die BÄK von den Verbänden die Bewertungen der Leistungen aus den Verbänden eingesammelt. Mit einem eigens entwickelten Hochrechnungsmodell wird jetzt der Leistungskatalog bepreist. Das Ziel ist ein genereller Preiseffekt von plus 5,8 Prozent. Die Leistungen sollen künftig mit einem Einfachsatz bewertet sein, der dem heutigen durchschnittlichen Steigerungssatz entspricht. Zusätzlich soll es leistungsbezogene Erschwerniszuschläge geben. Auch Analogziffern werden weiter möglich sein.

Wie geht es weiter?

Im Juli sollen alle Leistungslegenden und Bewertungen stehen und geprüft worden sein. Das Resultat ist dann eine rein ärztliche Gebührenordnung, mit der die Bundesärztekammer in die Verhandlungen geht. Der Entwurf wird dann dem Gesetzgeber übergeben, der ihn – so es nicht zu einem Streit mit den Privatversicherern und Beihilfeträgern kommt – in eine GOÄ-Novelle überführen kann. BÄK-Verhandlungsführer Reinhardt hatte vor dem Ärztetag allerdings zu verstehen geben, dass die Ärzte nicht erwarten dürften, dass ihr Entwurf eins zu eins übernommen wird.

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