Bei der Behandlung mit Bisphosphonaten und Denosumab können Osteonekrosen im Kieferknochen (ONJ) und im äußeren Gehörgang (ONEAC) auftreten. Darauf macht die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aufmerksam. Ärzte sollten differentialdiagnostisch daher auch an eine ONEAC denken, wenn Symptome wie Ohrenschmerzen, Ausfluss aus den Ohren oder Zeichen chronischer Ohrentzündungen während oder nach einer Behandlung mit Bisphosphonaten oder Denosumab auftreten, schreibt die AkdÄ. Der Verdacht erhärte sich, wenn freiliegender Knochen im äußeren Gehörgang festgestellt wird, ohne dass sich bioptisch ein maligner Prozess nachweisen lässt. Jeden Verdachtsfall sollen Ärzte an die Kommission melden. Bisphosphonate erhalten Patienten mit Osteoporose sowie skelettbezogenen Tumorerkrankungen und tumorinduzierter Hyperkalzämie. Für die beiden erstgenannten Indikationen ist auch der monoklonale Antikörper Denosumab zugelassen. Mehr dazu von der AkdÄ: bit.ly/1Ny5LRN