Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

G-BAVideo-AU jetzt auch für „Unbekannte“

Für Ärztinnen und Ärzte werden die Möglichkeiten der Krankschreibung per Video erweitert. Ob Patienten der Praxis bekannt sind oder nicht, wirkt sich aber auf die Dauer der AU aus.

Auch bislang unbekannten Patienten dürfen Ärzte bald per Video eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Berlin. Bald dürfen Ärztinnen und Ärzte auch Patienten per Video eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen, wenn diese der Praxis vorher noch nicht bekannt waren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag (19.11.) bekannt gegeben. Er passt dazu die AU-Richtlinie entsprechend an.

Arzt-Patienten-Kontakt bleibt Goldstandard

Während für bekannte Patienten bei der erstmaligen Krankschreibung eine AU-Dauer von sieben Tagen erlaubt ist, können unbekannte Patienten nur eine AU über drei Tage erhalten. Eine Video-AU setzt zudem voraus, dass die Beschwerden ausschließlich per Video abgeklärt werden können. Der Goldstandard bleibt der direkte Arzt-Patienten-Kontakt.

Zudem ist eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde weiterhin nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung auf Grundlage einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

Der G-BA-Beschluss tritt in Kraft, sofern ihn das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet. red

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.