Berlin. Bald dürfen Ärztinnen und Ärzte auch Patienten per Video eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bescheinigen, wenn diese der Praxis vorher noch nicht bekannt waren. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag (19.11.) bekannt gegeben. Er passt dazu die AU-Richtlinie entsprechend an.
Arzt-Patienten-Kontakt bleibt Goldstandard
Während für bekannte Patienten bei der erstmaligen Krankschreibung eine AU-Dauer von sieben Tagen erlaubt ist, können unbekannte Patienten nur eine AU über drei Tage erhalten. Eine Video-AU setzt zudem voraus, dass die Beschwerden ausschließlich per Video abgeklärt werden können. Der Goldstandard bleibt der direkte Arzt-Patienten-Kontakt.
Zudem ist eine Folgekrankschreibung über Videosprechstunde weiterhin nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung auf Grundlage einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Der G-BA-Beschluss tritt in Kraft, sofern ihn das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet. red