Von 1. Juli 2019 an startet das Programm zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Mai mit.
Alle fünf Jahre informieren die gesetzlichen Kassen dann ihre weiblichen Versicherten zwischen 20 und 65 Jahren über Vor- und Nachteile der Untersuchungen. Erstmals erhalten Frauen ab Januar 2020 Post. Worauf die Frauen Anspruch haben, hängt von ihrem Alter ab:
- 20 bis 34 Jahre: wie bisher auch eine zytologische Untersuchung pro Jahr (Pap-Test)
- ab 35 Jahren: alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung; diese Ko-Testung beinhaltet Pap-Abstrich und HPV-Test
Daneben haben alle Frauen ab 20 Anspruch auf eine jährliche klinische Untersuchung. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
können sie auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch nehmen. Nach sechs Jahren sollen Inhalte, Zeitabstände und Altersgrenzen des Screenings geprüft werden.