Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

G-BAMehr Raum für Telefon-Anamnese und Videobehandlung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wieder einige Sonderregeln in Kraft gesetzt. Für Hausärztinnen und Hausärzte werden dadurch mehr telefonische Anamnese und Videobehandlungen ermöglicht - und das schon ab Montag.

Für einige Verordnungen ist jetzt wieder eine telefonische Anamnese ausreichend.

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einige Ausnahmeregeln wieder reaktiviert.

Er setzt dabei auf den Sonderregeln im Frühjahr auf. Das teilte das Gremium am Freitagmittag (30.10.) mit.

Diese gelten bundesweit und zunächst zeitlich befristet von kommenden Montag, 2. November, bis 31. Januar 2021. Der G-BA stellte aber bereits in Aussicht, dass er die Ausnahmen abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie nochmals verlängern wird.

Diese Ausnahmen gelten ab 2. November

  • Folgeverordnung nach telefonischer Anamnese: Dies ist erlaubt für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankentransporten und -fahrten. Wichtig: Zuvor muss aufgrund derselben Erkrankung durch den Arzt eine unmittelbare persönliche Untersuchung stattgefunden haben. Das Rezept kann dann den Patienten per Post geschickt werden. Für den Versand können Ärzte wie bei der Telefon-AU die 88122 (90 Cent) berechnen. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben unterdessen erweiterte Abrechnungsmöglichkeiten für telefonische Konsultationen geschaffen. 
  • Heilmittel: Die Verordnung bleibt gültig, auch wenn die Behandlung für mehr als 14 Tage unterbrochen wird.
  • Häusliche Krankenpflege: Das Rezept muss der Krankenkasse erst innerhalb von 10 Tagen vorliegen. Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend ausstellen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) und Soziotherapie: Wie bei der Krankenpflege gilt hier ebenso, dass die Frist zur Vorlage der Verordnung bei der Krankenkasse von 3 auf 10 Tage verlängert wird.
  • Videobehandlung: Sofern dies aus ärztlich medizinischer Sicht möglich ist, kann eine Behandlung auch per Video stattfinden. Die Patienten müssen dem aber zustimmen. Als Beispiele nennt der G-BA die Verordnung zahlreicher Heilmittel, Soziotherapie oder psychiatrische häusliche Krankenpflege.

Nötige Arztbesuche sollen weiter stattfinden

Der G-BA appellierte nochmal an alle Menschen, ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ausnahmeregelungen sollen dazu beitragen, dass Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung persönlich einen Arzt sehen müssen, nicht auf den Praxisbesuch aus Angst vor einer Ansteckung verzichten müssen.

Der Deutsche Hausärzteverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten während der Pandemie immer wieder betont, dass die Versorgung gerade chronisch kranker Patienten gewährt bleiben muss.

Alle Sonderregelungen während der Corona-Pandemie hat der G-BA online zusammengestellt.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.