Berlin. Von Juli 2024 an haben gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren Anspruch auf eine Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag (21.9.) beschlossen. Bislang lag die Altersgrenze für die alle zwei Jahre mögliche Untersuchung bei 69 Jahren.
Hintergrund ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen in die Früherkennung einzubeziehen. Der G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit einer Nutzenbewertung beauftragt.
Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Vor- die Nachteile überwiegen: “Möglichen Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen steht jeweils ein brustkrebsspezifischer Überlebensvorteil gegenüber, der überwiegt.”
Info-Broschüren für Arztpraxen
Etwa 2,5 Millionen Frauen zusätzlich könnten nach Angaben des G-BA von der Ausweitung der Früherkennung profitieren. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können. Dies wird über zentrale Stellen koordiniert.
Frauen zwischen 70 und 75 Jahren können über diese dann einen Termin vereinbaren – ab 2026 sollen sie dann auch eine schriftliche Einladung zum Screening erhalten.
Mit Info-Broschüren etwa in Arztpraxen soll zuvor über die Einzelheiten informiert werden (s. Kasten links). Die Broschüren sollen Praxen bald auch bestellen können. Automatische Einladungen zum Screening wie bei den bisherigen Altersgruppen sind wegen der Umstellung erst später geplant.
Der Beschluss wird jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium geprüft, bis er dann im Juli in Kraft treten kann. Zudem müsse das Bundesumweltministerium die Mammographie noch für die neue Altersklasse zulassen.
Quelle: dpa