Das Versorgungsangebot in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird um die Indikation der Hauttumoren erweitert. Die Details hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Dezember beschlossen.
Erst mit Inkrafttreten des Beschlusses – hierfür hat das Gesundheitsministerium zwei Monate Zeit – können Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team anzeigen.
Neben bösartigen Melanomen der Haut – unter bestimmten Voraussetzungen auch Basaliomen – können auch Patienten mit primär kutanen Lymphomen behandelt werden.