Berlin. Ärzte, die ihren Praxissitz in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf haben, dürfen Patienten vorübergehend wieder nach einer telefonischen Anamnese krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit kann nach einem Telefon-Kontakt für bis zu sieben Tage attestiert und, wenn nötig, um nochmal sieben Tage verlängert werden. Voraussetzung ist, dass leichte Beschwerden der oberen Atemwege vorliegen.
Diese lokale Ausnahmeregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag (26.6.) bekannt gegeben. Sie gilt im Zeitraum von 23. Juni bis 14. Juli. Der G-BA wendet damit erstmals das erst Ende Mai eingeführte Verfahren an, um auf regionales Infektionsgeschehen zu reagieren. Sie Sonderregelung für die beiden Landkreise steht in Verbindung mit dem Corona-Ausbruch beim Fleischfabrikanten Tönnies Mitte Juni. Dies hatte zu einem sprunghaften Anstieg der Infektionen in Gütersloh und Warendorf geführt.
Mit der Telefon-AU will der G-BA verhindern, dass das Coronavirus sich in den beiden Landkreisen weiter verbreitet. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bei für Corona typischen Beschwerden, unklaren Beschwerden der Atemwege oder nach Kontakt mit einem Corona-Infizierten, die Praxen erstmal telefonisch kontaktiert werden sollen. Diese besprechen mit den Patienten dann das weitere Vorgehen.