Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ceftazidim/Avibactam (Zavicefta®), Ceftolozan/Tazobactam (Zerbaxa®) und Imipenem/Cilastatin/Relebactam (Recarbrio®) als Reserveantibiotika eingestuft. Damit sind die drei Arzneimittel von der regulären frühen Nutzenbewertung freigestellt; ein Zusatznutzen gilt hier automatisch als belegt.
Nun müssen die pharmazeutischen Unternehmen nachweisen, wie sie sicherstellen, dass die neuen Antibiotika nur eng eingesetzt werden. Sofern notwendig, wird der G-BA anschließend weitergehende Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung festlegen.
red