Deutlich hat Prof. Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), zunehmende Eingriffe in die Selbstverwaltung durch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurückgewiesen. Die Frage, welche Leistungen Eingang in die Versorgung finden, dürfe nicht anhand von Wählerstimmen entschieden werden, mahnte Hecken Anfang September in Frankfurt. Es brauche “Evidenz statt Eminenz”, unterstrich er. “Leistungen dürfen nicht ohne medizinische Evidenz in die Versorgung geschoben werden.”
Hintergrund ist Spahns Ansinnen, die Prozeduren in der Selbstverwaltung zu beschleunigen. So hatte der Minister Anfang des Jahres Gesetzespläne angekündigt, um Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auch ohne die übliche Freigabe durch den G-BA in die GKV-Versorgung aufzunehmen (“Der Hausarzt” 2/19). Dies hatte massive Proteste ausgelöst. Auch wenn er Anfang des Jahres gegen Spahn “gewonnen” habe, so sei dieser angestrebte Eingriff in die Selbstverwaltung ein “Kampf, der anhält”, betonte Hecken.
Im September wollte er bei einem Treffen mit Spahn daher einen Kompromiss anbieten, kündigte er in Frankfurt an: Um Zulassungsverfahren in Ausnahmefällen zu beschleunigen, könnte es eine Art vorläufige Zulassung analog zur “conditional marketing authorisation” der EMA geben. Zu den Ergebnissen des Treffens wollten sich vor Redaktionsschluss weder G-BA noch Ministerium auf Anfrage von “Der Hausarzt” äußern.
Die Liposuktion als erste Leistung, für die das Ministerium ein solch beschleunigtes Verfahren erwirkt hatte, stand am 19. September auf der Tagesordnung des G-BA. Zuletzt zeichnete sich ab, dass das Gremium die Methode “gezwungenermaßen” trotz weitgehend fehlender Evidenz positiv bewerten würde.
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