Neue Heilmittel-Spicker 2021Wie Sie stressfrei Heilmittel verordnen Dr. Christoph Claus 7 Min. 18. Januar 2021 HA 01/21 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Zum Jahreswechsel hat die neue Heilmittel-Verordnung auf Muster 13 die bisherigen Formulare für Physio-, Ergotherapie und Logopädie abgelöst. Damit ändert sich einiges. Die neuen Heilmittel-Spicker erleichtern Ihnen die Verordnung und schonen Ihr Budget. © Microgen - stock.adobe.comSeit 1. Januar 2021 gilt die neue Heilmittel-Richtlinie. Wie Sie stressfrei Heilmittel verordnenEiniges gilt weiterBlankoverordnung mit BedachtDas neue Muster 13Weniger Rückfragen dank VerordnungsfallKatalog entschlackt, neue IntervalleGruppentherapieNur indizierte HausbesucheLangfristverordnung noch möglichPodologie – nicht nur für DiabetikerSeit 1. Januar gilt die neue Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auch der Heilmittelkatalog wurde an den neuen ICD-10 angepasst (“Der Hausarzt” 20/20). Einiges gilt weiter In 2021 umfasst der Katalog die gleichen Maßnahmen und Ausschlüsse (etwa Hippotherapie) wie bisher. Ebenso ist die Zuordnung der Krankheiten zu den Indikationsschlüsseln nicht abschließend, sondern der Katalog nennt nur typische Beispiele. Aber: Die Richt-Höchstmengen heißen jetzt “orientierende Behandlungsmenge” und die Indikationsschlüssel nun “Diagnosegruppen”. Weiterhin gibt es die Listen der Krankheiten, die einen “besonderen Verordnungsbedarf” (BVB) und einen “langfristigen Heilmittelbedarf” (LHM) begründen. Enthält eine Heilmittel-Verordnung eine dieser ICD-Codes, sind diese Verordnungen bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung regressmindernd zu berücksichtigen. Merke: Bei diesen Indikationsschlüsseln können Sie ohne Angst die genannten Heilmittel verschreiben. Die “Rauchenden Köpfe” fassen auf den neuen Heilmittel-Spickern die für Hausärzte wichtigsten Indikationen zusammen (s. Kasten unten). Unverändert ist für die Verschreibung die Praxissoftware (PVS) nötig. Jedoch wurde der Heilmittelkatalog auch in die App “KBV2Go!” integriert. Tipp: Bei Hausbesuchen können Sie damit ICD-Katalog, EBM und mehr einsehen! Blankoverordnung mit Bedacht Zunächst verlockend klingt die Blankoverordnung nach Paragraf 13a der neuen Richtlinie. Demnach wählen bei ausgewählten Indikationen die Heilmittelerbringer selbst die Behandlung, Dauer und Frequenz. Wichtig: Zwar unterliegen Blankoverordnungen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dennoch sollten sie nicht unbedarft ärztlich unterzeichnet werden. Denn eine Therapie-Indikation bedarf einer Diagnosestellung! Bis 15. März müssen Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hierzu aber noch Verträge schließen. Bis diese danach im PVS umgesetzt sind, dürfte es also mindestens April werden. Das neue Muster 13 Statt bisher drei Formularen gibt es nur noch das Muster 13. Wie beim Krankentransportschein hat sich die KBV bemüht, den Verordnungsablauf in der Praxis zu berücksichtigen, das heißt: Die ärztlichen Überlegungen bei der Heilmittelverschreibung wurden “von oben nach unten” auf dem Muster abgebildet (s. Abb. 1): Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Heilmittel-Spickzettel Drei Änderungen bei der Heilmittel-Verschreibung Heilmittel-Richtlinie G-BA erweitert Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. Login Sie haben noch kein Passwort? Gleich registrieren ... Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei. Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras. Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter. Ihre E-Mail-Adresse: Ihr sicheres Wunschpasswort: Persönliche Daten So dürfen wir Sie anreden: Wählen... Frau Herr Ihr vollständiger Name: Ihr Beruf Berufsgruppe: Wählen... Ärzte MFA Medizinstudenten psy. Psychotherapeuten Zahnärzte Tierärzte Apotheker Journalisten Sonstige Fachkreise Fachbereich: Wählen... 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Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen. Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN): Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen. Mitglied im Hausärzteverband Ich bin Mitglied in einem Hausärzteverband. Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools. Ihr Landesverband: Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Brandenburg Braunschweig Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen. Newsletter Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter mit wichtigen Neuigkeiten für meinen Beruf erhalten. 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