Ende der SonderregelAus für die Telefon-AU

Die Corona-Pandemie scheint – für den Moment – unter Kontrolle, befristete Sonderregelungen für Hausärztinnen und Hausärzte laufen damit aus. So auch die Telefon-AU: Ab 1. Juni ist die Vorstellung in Praxis oder Videosprechstunde wieder Pflicht.

Krankschreibung per Telefon? Das soll (zunächst) wieder der Vergangenheit angehören.

Berlin. Ab Mittwoch (1. Juni) wird eine Krankschreibung nach rein telefonischer Konsultation nicht mehr möglich sein. Daran hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Montag (30. Mai) erinnert. Die aktuelle Entwicklung der Pandemie lasse es zu, diese und weitere zeitlich befristete Sonderregelungen auslaufen zu lassen, heißt es zur Begründung.

Jedoch heißt es im gleichen Atemzug, dass eine Wiederauflage je nach Pandemiegeschehen möglich ist. Dies könnte im Spätsommer oder Frühherbst wieder von Bedeutung sein.

Bereits Ende März hatte der G-BA einige Sonderregeln, etwa mit Blick auf Folgeverordnungen, auslaufen lassen.

Hausärzte für dauerhafte Telefon-AU

Dazu erklärt Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes: „Die Telefon-AU hat sich bewährt. Warum diese jetzt ohne Not wieder einkassiert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wir sind sehr dafür, dass diese sinnvolle Regelung für Bestandspatientinnen und Patienten dauerhaft bestehen bleibt.

Das Patientenaufkommen in den Hausarztpraxen ist auch außerhalb der Corona-Pandemie sehr hoch. Für die Patientinnen und Patienten, aber auch die Hausärztinnen und Hausärzte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre die Telefon-AU eine echte Entlastung. Es wird zwar viel über Entbürokratisierung gesprochen, wenn es dann aber mal konkret wird, verfallen viele Akteure im Gesundheitswesen dann doch wieder in alte Muster… Es ist klar, dass eine telefonische AU nicht bei allen Krankheitsbildern Sinn ergibt. Sollte nach Einschätzung der Hausärztin oder des Hausarztes ein persönliches Erscheinen aus medizinischer Sicht sinnvoll sein, werden sie die Patientin oder den Patienten natürlich immer einbestellen.“

Krankschreibung per Besuch oder Video

Stand heute müssen Patientinnen und Patienten ab 1. Juni für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen.

Zur Erinnerung: Für Versicherte, die in der Arztpraxis bisher unbekannt sind, kann eine Krankschreibung per Video für bis zu drei Kalendertage erfolgen; für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, für bis zu sieben Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde. Voraussetzung ist jeweils, dass die Erkrankung dies zulässt, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.

Sonderregeln zum Entlassmanagement wohl bis 25. November

Darüber hinaus plane das Bundesgesundheitsministerium, seine SARS-CoV-2-Arzneimittelverordung bis zum 25. November 2022 zu verlängern, erklärt der G-BA. Dies gehe aus einem Referentenentwurf hervor.

Krankenhausärztinnen und -ärzte könnten dann eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 (statt 7) Kalendertage bescheinigen. Ebenso könnten sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen.

 

 

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