…hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie geschaffen. Insgesamt soll es nach dem im Mai gefassten Beschluss zu den aktuell 3.436 unbesetzten Arztsitzen in Deutschland künftig 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten geben. Dies ermögliche eine “noch wohnortnähere” Versorgung, sagte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Aber: Ein Blick auf die Hausarztmedizin zeigt die gravierende Lücke zwischen Planung und Realität. So sind bereits heute über 2.700 Hausarzt sitze offen. “Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben wir noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten”, betonte deshalb auch Hecken. Weiterer genereller Mehrbedarf wurde vor allem für Kinderärzte (plus 401 Sitze), Nervenärzte (plus 476 Sitze) und Psychotherapeuten (plus 776 Sitze) festgestellt.
Hat das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände, kann die Richtlinie bereits zum 30. Juni in Kraft treten; die Zulassungsausschüsse in den Ländern haben dann sechs Monate Zeit zur Umsetzung.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie hat der G-BA auch die Kriterien zur Bedarfsplanung angepasst. Zentrale Berechnungsgrundlage für den Bedarf ist die Einwohnerzahl pro Arzt. Von bundesweiten Durchschnittszahlen kann aber vor Ort abgewichen werden: Für die Prüfung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfes wird als Maßstab die (in Minuten gemessene) Erreichbarkeit von grundversorgenden Arztgruppen zugrunde gelegt: Für 95 Prozent der Menschen in einem Planungsbezirk soll ein Hausarzt in weniger als 20 Minuten, ein Kinder-/Jugendarzt in weniger als 30 Minuten und ein allgemeiner Facharzt in weniger als 40 Minuten erreichbar sein. Bei der Berechnung werden nichtärztliche Praxisassistenten berücksichtigt; erstmals wurden in die Bedarfsplanung auch regionale Morbiditätslasten einbezogen.