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kurz + knappFördergeld für hausärztlichen Nachwuchs im PJ

Mit dem Programm Ziel und Zukunft (kurz: ZuZ) begegnet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit im Südwesten. Ab 1. August 2016 gibt es nun auch Fördergeld für den hausärztlichen Nachwuchs im Praktischen Jahr (PJ) sowie für innovative Versorgungsmodelle. Die KVBW unterstützt künftig das Praktische Jahr von Studierenden in akkreditierten akademischen Lehrpraxen mit 595 Euro pro Monat. Bis zu 300 Euro pro Monat zusätzlich können diejenigen geltend machen, die sich entscheiden, ihr PJ in einer Region zu leisten, die als ZuZ-Fördergebiet ausgewiesen ist. Geplant ist außerdem ein Wettbewerb, der Praxen unterstützt, die sich an innovativen Versorgungsmodellen beteiligen. Sie sollen je Praxis pauschal 2.000 Euro erhalten sowie bis zu 1.500 Euro zusätzlich für die Erweiterung der Hard- und Software in der Praxis. Neu ist auch, dass die Förderung bei der Neugründung oder Übernahme einer Praxis in ZuZ-Fördergebieten künftig für Haus- und Fachärzte gleichermaßen gilt.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kvbawue.de

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