KinderkrankengeldExtra-Tage nur für gesetzlich Versicherte

Viele Eltern haben wegen Schul- und Kita-Schließungen ein akutes Betreuungsproblem. Zur Entlastung wird die Zahl der Kinderkrankentage in diesem Jahr verdoppelt. Jetzt hat die Regierung Einzelheiten dazu bekanntgegeben.

Krankes Kind daheim: Künftig erhalten Eltern auch dann Kinderkrankengeld, wenn die Kita aufgrund der Corona-Pandemie darum bittet, daheim zu betreuen.

Berlin. Die Zahl der Kinderkrankentage sollen in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt werden, für Alleinerziehende von 20 auf 40.  Diese geplante Neuregelung will der Bundestag am Donnerstag (14.1.) verabschieden; am Montag (18.1.) soll dann der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten.

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Für die Extra-Tage gelten folgende Eckpunkte:

  • Die Extra-Tage sollen nun nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können. Es reicht aus, dass der Zugang zur Kita eingeschränkt oder die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist – und auch, dass Eltern gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
  • Das Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten – allerdings generell nur, wenn es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.
  • Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.
  • Um ihn geltend zu machen, reicht eine Bescheinigung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Nur bei Erkrankung eines Kindes ist weiterhin eine ärztliche Bescheinigung (Muster 21) nötig!

Es wird mit Mehrkosten für die Krankenkassen in dreistelliger Millionenhöhe gerechnet. Die Kosten sollen durch höhere Zuschüsse vom Bund an die Kassen ausgeglichen werden.

“Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern”, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Dienstag (12.1.).

Wichtig: Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es aber nicht. Wenn ein Elternteil Kinderkrankengeld beanspruche, ruhe in dieser Zeit für beide Elternteile der Anspruch auf die Entschädigungszahlung, hieß es vom Bundesgesundheitsministerium.

Mit Material von dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.