Der Hausärzteverband Hamburg bietet für seine Mitglieder eine Muster-Datenschutzerklärung an, die Ärzte für ihre Webseiten verwenden können. Aufgrund einer weitgehend unbemerkten Gesetzesänderung im Februar 2016 müssen Webseitenbetreiber, die personenbezogene Daten verarbeiten, ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Sie muss etwa enthalten, welche Daten erfasst werden und ob/an wen Daten weitergegeben werden. Bei Verstößen droht eine teure Abmahnung. Die Muster-Datenschutzerklärung muss getrennt vom Impressum auf der Webseite eingestellt werden, teilt der Verband im Rundschreiben mit.