Berlin. Aufgrund der weiter sehr hohen Fallzahlen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen in den Laboren hat das Robert Koch-Institut (RKI) am 3. November die bundesweit gültigen Kriterien für eine Testung auf SARS-CoV-2 angepasst. Diese geben Ärztinnen und Ärzten eine – im konkreten Fall überraschend überarbeitete – Richtschnur, wann Coronatests nach der Nationalen Teststrategie zu veranlassen sind.
Patienten mit leichten Erkältungssymptomen sollen demnach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen getestet werden – etwa wenn sie einer Risikogruppe angehören oder im Gesundheitswesen tätig sind. Asymptomatische Personen sind gar nicht mehr für eine PCR-Testung vorgesehen. In jedem Fall indiziert ist ein Test durch schwere respiratorische Symptome wie akute Bronchitis, Pneumonie oder Fieber, eine Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, den Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall sowie eine Verschlechterung einer bestehenden Symptomatik.
“Der Hausarzt” und das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) stellen einen “Kurz-Check”, einen einseitigen Fragebogen als Vereinfachung des gängigen RKI-Schemas, zur Verfügung (s. Kasten). Er hilft bei der Einschätzung, ob ein Test weiterhin angezeigt ist.
Labore zu 100 Prozent ausgelastet
Hintergrund für den Richtungswechsel ist die Überlastung der Labore. Der Anbieterverband ALM meldete am Dienstag (3.11.) erstmals eine Auslastung von 100 Prozent. In der letzten Oktoberwoche hat es ALM-Angaben zufolge 1,44 Millionen PCR-Tests auf SARS-CoV-2 gegeben (plus 17 Prozent gegenüber der Vorwoche); im gleichen Zeitraum war die Positivrate von 5,7 auf 7,3 Prozent gestiegen. Bei einer weiteren Überflutung mit Proben oder einem möglichen Geräte- oder Personalausfall drohe ein Zusammenbruch der Versorgung. Nötig sei, die Kapazitäten von nunmehr 1,4 Millionen Tests pro Woche auf dringliche Fälle zu konzentrieren.
Obwohl sich die Überlastung der Labore mit den steigenden Zahlen in Teilen bereits abzeichnete, kam der offizielle Kurswechsel für Hausärztinnen und Hausärzte trotzdem überraschend – einmal mehr. Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, hatte jüngst bereits eine langfristige Corona-Strategie angemahnt, die auch die Testungen umfassen müsse. Es dürfe nicht sein, “dass diese überfallartig immer wieder verändert werden“, kritisierte Weigeldt den hohen bürokratischen Aufwand für die Praxen aufgrund der zahlreichen, regelmäßig überarbeiteten Testszenarien.
Dass vor allem niedergelassene Ärztinnen und Ärzte von diesen betroffen sind, belegen unterdessen am Mittwoch (4.11.) veröffentlichte Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Im ersten Quartal 2020 sind demnach fast 94 Prozent der PCR-Tests zur Verdachtsabklärung einer potenziellen Covid-19-Infektion ambulant erbracht worden.
Patienten erheben mitunter “Anspruch” auf Test
Die abermalige Nachjustierung bringt neue Herausforderungen mit sich. Vor allem in der Arzt-Patienten-Kommunikation könnten sich Schwierigkeiten ergeben – schließlich wurde die Strategie des verstärkten Testens in den vergangenen Wochen medial stark begleitet. Sprich: Viele Patientinnen und Patienten sind auf “Testen, testen, testen” eingeschworen und erheben mitunter gar “Ansprüche” auf eine Testung; Personen mit leichten Atemwegserkrankungen zu erklären, dass für sie nun kein PCR-Test, sondern lediglich eine vorsorgliche häusliche Isolation vorgesehen ist, könnte daher schwierig sein. Eine neue Patienteninfo (s. Kasten oben), die mit dem eigenen Praxisstempel versehen und Patienten ausgehändigt werden kann, soll hierbei unterstützen.
Die finale Entscheidung über eine Testung obliegt dabei weiterhin nach Abwägen der Symptomatik und Risiken der Hausärztin oder dem Hausarzt in der Praxis. Dabei räumen die RKI-Kriterien weiterhin viel Spielraum ein, der mitunter Fragen aufwirft. So ist gerade das Expositionssetting weit zu interpretieren. “Kontakt zu vielen Personen” während der bestehenden Symptomatik etwa ist sicher Auslegungssache. Und auch ein “Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache UND 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000)” dürfte angesichts der “dunkelroten” Deutschlandkarte auf den Großteil der Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen zutreffen, sodass die Reduzierung der Testzahl niedriger ausfallen könnte als erhofft.
“Praxis-Richtschnur” schlägt fixierte Ansprüche
Wichtig ist dabei auch, dass die RKI-Kriterien zwar die Richtschnur sind, sie jedoch keineswegs die Nationale Testverordnung vom 14. Oktober aushebeln. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber “Der Hausarzt”. So sieht die Verordnung beispielsweise weiterhin vor, dass auch asymptomatische Personen einen Anspruch auf Testung haben, wenn sie sich in einem innerdeutschen Gebiet mit einer Inzidenz von >50/100.000 aufgehalten haben – was beinahe flächendeckend auf Deutschland zutrifft. Dieser in der Verordnung fixierte Anspruch solle im Praxisalltag jedoch hinter die RKI-Kriterien rücken, heißt es.
Zumindest droht Ärztinnen und Ärzten, die in der Abwägung “falsch” entscheiden oder die Richtungsänderung zur Testung noch nicht mitbekommen haben, wohl kein Regress. “Wenn ein Arzt für kurze Zeit noch nicht eine der leider vielen Richtungsänderungen bei den Testungen mitbekommen hat, dürfte das kein Problem sein”, schätzt Dr. Roland Stahl hypothetisch ein. Bevor aber ein Regress drohe, würde ja zunächst im Gespräch mit dem Arzt die konkrete Situation beleuchtet werden, erinnert er.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wies Kritik an den regelmäßigen Kurswechseln unterdessen zurück. “In einer dynamischen Lage gehört das Anpassen der Lage zur Strategie.”