Seit 1. Juli können Ärzte Laborüberweisungen und Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen auch digital übermitteln, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bisher musste man die Muster 10 und 10A auf Papier erstellen. Für den digitalen Weg brauchen Ärzte allerdings einen elektronischen Heilberufeausweis, ein Kartenterminal zum Einlesen des Ausweises und eine Signatursoftware. Die Übertragung muss von Ende zu Ende verschlüsselt werden. Da alle Beteiligten freiwillig den digitalen Weg wählen können, sollte man sich vor etwaigen Anschaffungen bei seinem Labor erkundigen, ob dieses sich beteiligt, rät die KBV.