Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) betrachtet den Zusatznutzen für die Kombination Sacubitril/Valsartan (Entresto®) gegenüber der Vergleichstherapie mit Enalapril® differenziert, wie aus dem Beschluss Mitte Juni hervorgeht. Mit Entresto® wird eine symp-tomatische, chronische Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion bei Erwachsenen behandelt. Für diese Patienten sieht der G-BA einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen, sofern sie nicht auch an Diabetes mellitus leiden. Bei Diabetikern erkennt das Gremium hingegen nur einen Anhaltspunkt auf einen geringen Zusatznutzen.
Dem liegt die Zulassungsstudie PARADIGM-HF mit 8.442 Teilnehmern zugrunde sowie vom Hersteller nachgereichte Sensitivitätsanalysen, die beide Präparate jeweils in Kombination mit einem Betablocker verglichen. Für den G-BA ausschlaggebend war die signifikant geringere Gesamtmortalität um 16 Prozent unter Sacubitril/Valsartan bei den Teilnehmern ohne Diabetes. Hinsichtlich des kombinierten Endpunkts zur Morbidität hat der G-BA die Einzelkomponenten bewertet und sieht lediglich für die Endpunkte "kardiovaskuläre Mortalität" und "Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz" statistisch signifikante Unterschiede zugunsten von Entresto®. Weitere Details im Beschluss: bit.ly/294PA09
Wie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist auch der G-BA auf Unsicherheiten bezüglich der Studienergebnisse hin, da eine selektierte Population untersucht worden sei: 70 Prozent NYHA II, ein Prozent NYHA IV, nicht eingeschlossen wurden Patienten mit reduzierter Nierenfunktion (eGFR < 30 ml/min/1,73 m2) oder Herzrhythmusstörungen. Zudem wurde in einer verblindeten Run-in-Phase getestet, ob Teilnehmer die Zieldosis der Medikation (Enalapril® und Entresto®) vertragen. In dieser Phase brachen 19,8 Prozent die Studie ab. Nebenwirkungen seien somit insgesamt nicht sicher zu bewerten, schreibt der G-BA. Dies hätten auch die nachgereichten Daten nicht ausräumen können.
"Die Daten umfassen nur eine Teilpopulation der von der Zulassung adressierten Patienten", so die AkdÄ, für die aber ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen bestehe. Es sei zwar unklar, ob die Daten auf die Gesamtpopulation übertragen werden können, dennoch "sieht die AkdÄ aufgrund der derzeitigen Datenlage für die gesamte von der Zulassung umfasste Population einen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, der im Ausmaß nicht quantifizierbar ist".