Epidemische LageDiese Corona-Sonderregeln gehen in die Verlängerung

Der Bundestag hat die Einschätzung der "epidemischen Lage" bis 30. September verlängert. Darauf basierend verlängern sich eine Reihe von Sonderregeln auch für Hausarztpraxen. Und auch über die Telefon-AU will der G-BA schon bald neu entscheiden.

G-BA in Berlin: Hier steht schon bald auch die Telefon-AU auf der Agenda.

Nachdem der Bundestag am Freitag (11. Juni) weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, verlängern sich einige für Hausarztpraxen relevante Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Denn während einige Ausnahmen – wie beispielsweise die telefonische Krankschreibung – vom G-BA selbst terminiert werden, ist eine Reihe anderer Ausnahmen an eben diese Einschätzung der Politik geknüpft. Bislang dauerte die epidemische Lage nationaler Tragweite bis 30. Juni 2021; nun hat sie der Bundestag bis 30. September verlängert.

Über die von Hausärztinnen und Hausärzten oft genutzte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird der G-BA am Donnerstag (17. Juni) entscheiden, wie er am Freitag (10. Juni) mitgeteilt hat.

Folgende Corona-Sonderregeln gelten fort:

  • Disease-Management-Programme (DMP): Patientinnen und Patienten müssen auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der in ein DMP eingeschriebenen Patientinnen und Patienten ist ebenfalls weiterhin nicht erforderlich. Beides gilt, sofern der Infektionsschutz andernfalls nicht gegeben wäre.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen.
  • Kinderuntersuchungen U6 bis U9: Für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 gilt weiterhin: Die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten können überschritten werden.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Ziel sei es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren “und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten”, teilte der G-BA mit.

Knappe Mehrheit für Verlängerung

Für die Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite hatten am Freitag (11. Juni) Redner von Union und SPD geworben. Die Grünen hatten trotz Kritik Zustimmung angekündigt. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linke wandten sich gegen eine Verlängerung. Abgestimmt wurde namentlich, es gab 375 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.

Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrats Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die epidemische Lage erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Ohne Verlängerung würde die epidemische Lage Ende Juni auslaufen. Nun wird sie maximal für drei Monate verlängert, kann jedoch auch früher beendet werden.

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