Um Ärzten eine Hilfe für die Praxis an die Hand zu geben, haben Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun einen "Datenschutz-Check 2018" erarbeitet: hausarzt.link/CGAiz
Sie haben zudem ihre Empfehlungen zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert. Auch der Deutsche Hausärzteverband beschäftigt sich mit dem Thema und wird seine Mitglieder über erforderliche Schritte informieren.
Viele Vorschriften der zum 25. Mai in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllen Arztpraxen bereits, beruhigen die Spitzenorganisationen. Dennoch sollten Praxisinhaber ihre Mitarbeiter noch stärker für den Datenschutz sensibilisieren. Nicht nur Praxisabläufe, auch Verträge mit Dritten (wie Wartung der Praxis-EDV) müssen daraufhin geprüft werden, ob sie den neuen Datenschutzgesetzen Rechnung tragen. Praxisinhaber müssen ein Verzeichnis anlegen, das Vorgänge dokumentiert, wie mit personenbezogenen Gesundheitsdaten umgegangen wird und auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert. Die Informationspflichten gegenüber Patienten wurden erweitert. Teilweise müssen Ärzte Informationen direkt an Patienten kommunizieren, teilweise reicht ein Aushang in der Praxis.
BÄK und KBV raten, eine interne Datenschutzrichtlinie zu erstellen, die Zuständigkeiten klärt, das Meldeverfahren bei Datenpannen skizziert oder darstellt, wer und wie Patientendaten löscht. In einigen Fällen müssen Praxen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies wird meist auf Praxen ab zehn Mitarbeitern zutreffen.
Für viele Dokumentations- wie Informationspflichten werden Ärzte noch Mustervorlagen an die Hand bekommen, teilen BÄK und KBV mit. (jvb)
Link
Ausführlich im Web: hausarzt.link/m0h0L