Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

PandemieCorona-Warnapp soll Anfang Juni in “Schlafmodus” gehen 

Mit der entspannteren Pandemielage soll die Corona-Warnapp ab Anfang Juni in eine Art "Schlafmodus" versetzt werden. Zudem enden die Verträge zur App mit SAP und T-Systems zum 31. Mai.

Hat bald ausgedient: Die Corona-Warn App

Berlin. Die millionenfach genutzte Corona-Warnapp des Bundes soll angesichts der entspannteren Pandemielage Anfang Juni in einen “Schlafmodus” gehen.

Bis zum 30. April soll die Warnfunktion für andere Nutzerinnen und Nutzer der App nach einem positiven Test noch verwendet werden können, wie das Bundesgesundheitsministerium am Freitag (24.3.) auf Anfrage mitteilte.

Noch für Impfzertifikate nutzen

Im Monat Mai sollen die Systeme dann dafür vorbereitet werden, bestimmte Funktionen zum 1. Juni in einen “Schlafmodus” zu versetzen.

Auf regelmäßige Aktualisierungen der App soll verzichtet werden. Man kann sie aber auf dem Handy behalten, um damit zum Beispiel weiter elektronische Impfzertifikate zu nutzen. Sollte sich die Situation wieder ändern, könne die App zeitnah aus dem Schlafmodus “geweckt” und angepasst werden, sagte ein Sprecher.

Mehr als 48 Millionen Mal installiert

Die Anwendung wurde laut Ministerium mehr als 48 Millionen Mal auf Endgeräten installiert, knapp neun Millionen Menschen teilten positive Testergebnisse, um andere Nutzer zu warnen.

Die laufenden Verträge mit den Dienstleistern SAP und T-Systems enden zum 31. Mai.

Quelle: dpa

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.