Ab 1. Oktober müssen Ärzte das Formular zur Chronikerbescheinigung (Muster 55) vorhalten, teilt die KBV mit. Es wird also nicht mehr von den Kassen ausgegeben, auch der Ausfüllbereich für die Kassen entfällt künftig. Das neue Formular wurde entschlackt und ist dann so groß wie ein Rezept, lobt die KBV. Ärzte geben dann nur noch die Dauerdiagnose(n) an, seit wann der Betroffene deswegen ständig behandelt wird und ob dies weiterhin nötig ist. Sie können es elektronisch am Praxis-PC ausfüllen oder das Blankoformular bedrucken. Dass dies wirklich zum Bürokratieabbau beiträgt, bezweifeln aber einige Ärzte, etwa wegen des neuen Formats. Das neue Muster wird ab Oktober in die Praxisverwaltungssysteme aufgenommen. An der Abrechnung über die Nr. 01610 EBM ändert sich nichts.