Der Chef des Bundesversicherungsamtes (BVA) Frank Plate hat an die Krankenkassen appelliert, den Ruf der Sozialversicherung nicht weiter zu beschädigen. Anlass für seinen Rundbrief gibt das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“, mit dem die Regierung dem Beeinflussen von Diagnosen einen Riegel vorgeschoben hat (s. Der Hausarzt 5). In der Vergangenheit hatten Krankenkassen vereinzelt extra Honorare für „präziseres Kodieren“ bezahlt, damit sie selbst höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass das BVA Zwangsgelder bis zu zehn Millionen Euro verhängen kann, wenn Krankenkassen vom BVA angeforderte Auskünfte und Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht liefern. „Ich werde von den Möglichkeiten konsequent Gebrauch machen und behalte mir vor, bei allen am RSA teilnehmenden Krankenkassen zukünftig Prüfungen auch vor Ort durchführen zu lassen“, warnt Plate.
Darüber hinaus fordert er die Kassen auf, bereits an das BVA gemeldete Daten nochmal zu prüfen, ob diese auch nach dem neuen Gesetz korrekt gemeldet wurden. Melden Kassen selbst aktiv mögliche Fehler, wird das BVA im Gegenzug keinen Strafaufschlag erheben.