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CoronavirusBundestag beschließt neues Pandemie-Gesetz

Der Bundestag hat ein weiteres Hilfspaket in der Corona-Krise beschlossen. Eine Übersicht über die neuen Schritte - von Reihentests für medizinisches Personal bis hin zu neuen Regressgrenzen bei Influenza-Vakzinen.

Der Deutsche Bundestag hat das Zweite Pandemie-Gesetz beschlossen (Archivbild).

Berlin. Mehr Corona-Tests, ein Extra-Bonus für Pflegekräfte, höheres Kurzarbeitergeld: Der Bundestag hat am Donnerstag (15. Mai) eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, um Folgen der Pandemie für Millionen Menschen abzufedern. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sollen auch für zu Hause betreute Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige und für Arbeitslose Erleichterungen kommen (s. unten). Der Bundesrat muss den Gesetzespaketen noch zustimmen, soll dies aber bereits diesen Freitag (15. Mai) tun. Von der Opposition kam weiter Kritik; bereits in der ersten Lesung hatte sich dies abgezeichnet.

Spahn sagte vor den Abgeordneten, nötig sei eine neue Balance: “So viel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig.” Um Infektionsketten früh zu erkennen und zu unterbrechen, würden die Gesundheitsämter gestärkt und mehr Tests in Pflegeheimen ermöglicht. Heil hob eine stärkere Unterstützung für 2,5 Millionen Menschen hervor, die Angehörige zu Hause pflegen: “Wir schaffen Erleichterungen in einer schweren Zeit.”

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Grippe-Vorsorge

Für die kommende Saison wird der Bund erstmals eine Grippe-impfstoffreserve anlegen – aus Sorge vor einem Zusammentreffen der Influenza mit einer zweiten Welle des Coronavirus.

In der Grippesaison 2020/21 sollen Ärzte zudem bis zu 30 Prozent mehr an Impfstoffen bestellen und bevorraten können als im Vorjahr, ohne dass sie deswegen Regresse fürchten müssen. Die Kassen wird dies laut Gesetzentwurf rund 80 Millionen Euro zusätzlich kosten, 30 Millionen davon für den Aufwand der Vertragsärzte. Wörtlich heißt es: „Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich.“

Corona-Tests

Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen soll mehr getestet werden, zum Beispiel in Pflegeheimen. Außerdem sollen Tests auf Kassenkosten nicht mehr nur bei begründetem Verdacht gemacht werden können, sondern auch symptomunabhängig. Dafür kann das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Die Einzelheiten, beispielsweise wann solche Reihentests durchgeführt werden sollen, wird eine solche Verordnung festlegen, an der das Ministerium bereits arbeitet. Sie soll möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes vorliegen.

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden – sondern auch negative Testergebnisse. Die bundesweit 375 Gesundheitsämter bekommen insgesamt 50 Millionen Euro vor allem für eine bessere digitale Ausstattung.

Pflegebonus

Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr eine gestaffelte Prämie von bis zu 1000 Euro bekommen. Die Höhe richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Die Kosten werden mit rund einer Milliarde Euro veranschlagt. Länder oder Arbeitgeber können den Bonus auf bis zu 1500 Euro aufstocken, die steuerfrei bleiben würden. Mehrere Länder haben es schon angekündigt. Spahn nannte am Donnerstag Bayern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen.

Der Deutsche Hausärzteverband fordert gemeinsam mit dem Verband Medizinischer Fachangestellte (MFA), dass ein solcher Bonus auch Angestellten in Arztpraxen zukommen sollte.

Unterstützung in der Pflege

Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörigen pflegen müssen, wird bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Das Recht, wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie nicht zur Arbeit zu gehen, wird ebenso auf 20 Tage verlängert. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die daheim betreut werden, sollen zudem den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für bestimmte Aufwendungen gedacht ist, befristet auch flexibler einsetzen können. Nicht in Anspruch genommenes Geld soll länger angespart werden können.

Privatpatienten

Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Sie sollen einfacher – ohne erneute Gesundheitsprüfung – in den Ursprungstarif zurückwechseln können.

Kurzarbeitergeld

Wer länger in Kurzarbeit muss, soll stärker vor Lohneinbußen bewahrt werden. Bisher gibt es 60 Prozent des letzten Nettolohns oder 67 Prozent für Menschen mit Kindern. Künftig sollen es ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent oder 77 Prozent sein – ab dem siebten Monat 80 Prozent oder 87 Prozent. Gezählt wird rückwirkend ab März. Wer also seitdem auf mindestens 50 Prozent Kurzarbeit war, soll ab Juli mehr Geld bekommen, die zweite Erhöhungsstufe würde dann ab Oktober greifen. Die Regelung läuft aber auch Ende des Jahres wieder aus. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden zudem vom 1. Mai bis 31. Dezember bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert.

Auch für Arztpraxen kommt ein Antrag auf Kurzarbeitergeld unter bestimmten Voraussetzungen in Frage.

Arbeitslosengeld

Aufgrund der derzeit geringen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie die Verlängerung beim Arbeitslosengeld kostet die Bundesagentur für Arbeit zusammen zusätzliche gut 2,6 Milliarden Euro.

Vorerst: Aus für Immunitätspässe

Nicht im Gesetz enthalten sind die sogenannten Immunitätspässe, die in dem Ende April vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf noch vorgesehen waren. Kritiker bemängelten, ein solches Dokument könne eine falsche Sicherheit erzeugen. Eine andere Befürchtung war, dass Menschen eine Ansteckung provozieren könnten, um Immunität zu erlangen – was für sie und ihre Umgebung gefährlich sein könnte. Deshalb wurde das Vorhaben aus dem aktuellen Gesetzentwurf gestrichen.

Gesundheitsminister Spahn hat die Idee allerdings dem Deutschen Ethikrat zur Beratung übergeben. Bis zu dessen Stellungnahme soll es keine gesetzlichen Regelungen zu dieser Frage geben, so Spahn. Das sei in der Koalition so vereinbart worden.

Mit Material von dpa

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