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GKVBundesrat nickt Finanzstabilisierungs-Gesetz ab

Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde am Freitag (28.10.) auch vom Bundesrat gebilligt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigte die Streichung der Neupatientenregelung, nur die Terminvermittlung über Hausärzte und TSS habe funktioniert.

Für die Terminvermittlung an einen Facharzt erhalten Hausarztpraxen künftig rund 15 Euro.

Berlin. Das von vielen Seiten kritisierte Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz -GKV-FinStG) hat am Freitag auch vom Bundesrat grünes Licht erhalten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach unterstrich im Bundesrat, dass es zu keiner Leistungskürzung gekommen sei. Dies sei in einer Situation, in der die Menschen wegen des Kriegs in der Ukraine, der Energiekrise, der Inflation verunsichert seien, nicht vertretbar.

Die GKV-Finanzlücke von 17 Milliarden sei „von historischem Ausmaß“ und der Pandemie, der demografischen Entwicklung und dem medizinischen Fortschritt geschuldet.

Lauterbach: Effizienzreserven gehoben

„Wir sind wirklich an die Effizienzreserven heran gegangen“, sagte Lauterbach. Dazu gehöre die ersatzlose Streichung der Neupatientenregelung, die nicht funktioniert habe. Es seien keine Neupatienten behandelt worden und Neupatienten seien auch nicht schneller behandelt worden – es habe lediglich einen „reinen Mitnahmeeffekt“ gegeben.

Statt der Neupatientenregelung habe man das, was wirklich funktioniert habe, deutlich verbessert, nämlich die Vermittlung vom Hausarzt zum Facharzt.

Künftig erhält ein Hausarzt, der einen Termin innerhalb von vier Tagen an einen Facharzt vermittelt, rund 15 statt zuvor 10 Euro. Bei der Vermittlung von Terminen über die Terminservicestellen (TSS) erhalten Ärzte außerdem deutlich mehr Geld.

Ab 1. Januar 2023 höhere Zuschläge für TSS-Termine

Ab 1. Januar 2023 – so steht es im Gesetz – gilt: Für der Vermittlung von Akutfällen über die TSS am Folgetag erhalten Ärzte einen Zuschlag in Höhe von 200 Prozent auf Grund- und Versichertenpauschale. Erfolgt die Behandlung spätestens am vierten Tag nach der Terminvermittlung beträgt der Zuschlag 100 Prozent, spätestens am 14. Tag 80 Prozent und erfolgt die Behandlung spätestens am 35. Tag nach der Terminvermittlung beträgt der Zuschlag noch 40 Prozent.

Grundsätzlich, so Lauterbach, sei in Zukunft eine große Finanzreform bzw. des gesamten Systems nötig. Hier würden bereits erste Konturen vorbereitet. Bei der Krankenhausreform habe man zum Beispiel bereits die Kinderheilkunde und Geburtshilfe ins Visier genommen.

Außerdem sei geplant , dass Behandlungen in Kliniken ohne Übernachtungen ermöglicht würden. Kann eine Patientin oder ein Patient nachts nach Hause entlassen werden, könnten Kliniken trotzdem die Fallpauschale abrechnen. So könne Pflegepersonal in den Nachtdiensten eingespart bzw. entlastet werden.

Große Strukturreform in Vorbereitung

Auf lange Sicht müsse man aber weg von der DRG-Vergütung kommen, die zu stark zu einer Ökonomisierung des Systems geführt habe, sagte Lauterbach. Vielmehr müssten die Vorhaltekosten, die Erreichbarkeit für Patienten, die Qualität etc. künftig eine größere Rolle spielen. An der größten Krankenhausreform seit 20 Jahren würde bereits gearbeitet.

Das GKV-FinStG muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und tritt am nächsten Tag in Kraft. Das wird voraussichtlich noch im November der Fall sein.

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